Mit dem Kauf ihrer Wohnung im Jahr 2010 hat sich Eva R. einen Traum erfüllt. Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages hatte es geheißen, dass die Benützungsbewilligung und Parifizierung erfolgt, sobald der Lift für das Dachgeschoß fertig gestellt ist. Da die Bewilligung aber nie ausgestellt wurde, wandte sich Frau R. selbst an die Behörden.
Wohnung nicht nach Plan ausgebaut
"Wir haben dann herausgefunden, dass die Wohnung nicht entsprechend der eingereichten Pläne ausgebaut worden ist. Deshalb lehnte die Behörde die Kollaudierung ab", erklärt die Wienerin. Sie hat deshalb letztes Jahr beschlossen, die notwendigen Umbauarbeiten selbst durchzuführen und engagierte dafür einen Baumeister. Und damit begann der Albtraum.
Schock beim Öffnen der Wände
Beim Öffnen der Wände stellte sich heraus, dass die Terrasse auf gestückelten und morschen Holzsäulen gestützt ist. Die Isolierung und Dämmung der Wände war teilweise gar nicht vorhanden oder mangelhaft ausgeführt. Als Material waren leere Dosen oder Arbeitskleidung eingebaut. Und auch die Elektroinstallationen entsprechen nicht den Vorschriften. "Das Resultat war die Verwandlung meiner gemütlichen Wohnung in einen unbewohnbaren Rohdachboden", ist Frau R. mit den Nerven am Ende.
Baumeister tauchte mit Geld unter
Sie hat dem Baumeister Holger B. den "Umbau" im Voraus bezahlt. Auf die Fertigstellung wartet sie aber noch immer. Der Baumeister ist mit dem Geld untergetaucht. Und auch vom Verkäufer der Wohnung ist nichts zu erwarten. Er ist pleite, ebenso die Firma, die die Wohnung ursprünglich gebaut hat. Liebe Behörden, wie kann das sein? Gibt es für Frau R. noch irgendwo Hilfe?
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