Am 11.9. geboren
Gericht in F: Kind (3) darf “Jihad”-T-Shirt tragen
Da der Sohn den Namen Jihad trägt und am 11. September 2009 auf die Welt gekommen war, sei es nicht nachweisbar, dass mit der Aufschrift die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA gepriesen werden sollten, meinte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
"An die Front des hasserfüllten Spotts geschickt"
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter und ihren mitangeklagten Bruder eine Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro gefordert. Das Kind sei feige "an die Front des hasserfüllten Spotts geschickt" worden, sagte Anklagevertreter Olivier Couvignon während der Verhandlung.
Mutter: "Ich habe nicht weiter darüber nachgedacht"
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und von einem Missverständnis gesprochen. "Für mich ist das sein Vorname und sein Geburtsdatum", sagte die 35 Jahre alte Mutter. Sie habe nicht weiter über die Aufschrift des von ihrem Bruder mitgebrachten T-Shirts nachgedacht.







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