Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die 86-jährige Innsbruckerin in der Nacht auf den 11. Juni 2012 in ihrem Haus im Stadtteil Hötting vergewaltigt und erwürgt zu haben. Im Prozess sagte der Rumäne aus, der im Bett liegenden Frau nach seinem Einbruch in deren Haus ein Hemd in den Mund gesteckt und ihr fünf Minuten lang den Mund zugehalten zu haben. Gewürgt habe er die Pensionistin jedoch nicht, es sei ihm lediglich "die Hand abgerutscht", meinte der seit dem Jahr 2005 arbeitslose Mann. Die Vergewaltigung gestand der Angeklagte hingegen.
Der Angeklagte änderte zudem im Prozess seine Angaben, die er gegenüber der Polizei gemacht hatte, und sprach davon, vor der Tat nicht nur ein paar Bier, sondern auch eine Flasche Cognac getrunken zu haben. Er habe angenommen, dass die Frau noch am Leben gewesen sei, als er das Haus verließ. Dass er nach der Tat einen weiteren Einbruch in das Haus verübt hatte, begründete er damit, dass er nachschauen wollte, ob die Frau tot sei oder nicht.
Opfer wurde "mehrmals heftig gewürgt"
Staatsanwalt Thomas Willam sprach von einem "Grauen", das Opfer sei "mehrmals heftig gewürgt" worden. Die Frau habe zudem "massive Verletzungen im Vaginalbereich" aufgewiesen. Der Gerichtsmediziner Walter Rabl stützte im Prozess die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ein Abrutschen der Hand schloss der Sachverständige aus, die 86-Jährige sei vielmehr minutenlang gewürgt worden. Die Verteidigung plädierte dennoch auf fahrlässige Tötung, der Mann habe keinen Mordvorsatz gehabt.
In der Urteilsbegründung wertete das Gericht letztlich das Teilgeständnis des 26-Jährigen sowie seine "geringfügig geminderte Dispositions- und Diskretionsfähigkeit" als mildernd. Als erschwerend hingegen das Zusammentreffen dreier derart schwerwiegender Taten.
Der Angeklagte war vier Tage nach der Tat festgenommen worden, nachdem er sich zusammen mit seiner Lebensgefährtin dem Haus erneut genähert hatte. Die 22-jährige Lebensgefährtin hatte sich bereits im Oktober des vergangenen Jahres wegen Beitragstäterschaft bei versuchten Einbruchsdiebstählen am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Sie wurde zu neun Monaten Haft, sechs davon bedingt, verurteilt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.