"Ich war schlampert", hatte der Angeklagte bei seiner Einvernahme erklärt. Da seine Mutter zuletzt einer 24-Stunden-Pflege bedurfte, hatte er vom Bundessozialamt einen monatlichen Zuschuss von 550 Euro erhalten. Als die Mutter starb, ging er nach eigenen Angaben davon aus, der "Dauerauftrag" werde automatisch erlöschen. Im Übrigen habe er damals den Überblick über seine Finanzen verloren.
Der Geschäftsmann hatte im Tatzeitraum Konkurs anmelden müssen. Vor Gericht sagte er aus, der weitere Eingang der Pflegegeld-Zahlungen auf seinem Privatkonto sei ihm entgangen. Dies fiel allerdings dem Masseverwalter auf, der zur Befriedigung der Gläubiger nach Vermögenswerten suchte. Er zeigte den 52-Jährigen, der bis dahin insgesamt 15.950 Euro widerrechtlich erhalten hatte, wegen Betrugs an. Rund 6.000 Euro hat der Mann mittlerweile zurückerstattet. Den Rest will er mit Ratenzahlungen gutmachen.
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