Anträge unbegründet

ESM-Vertrag laut VfGH nicht verfassungswidrig

Österreich
03.04.2013 13:38
Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge der früheren FPK-Landesregierung gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus, der im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Euro-Staaten ins Leben gerufen wurde, als "unbegründet" abgewiesen. Diese Entscheidung teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit.

Die Bundesregierung und der Nationalrat entschieden sich für die Teilnahme am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und gingen damit begrenzte Verpflichtungen ein, zur Vermeidung nicht absehbarer wirtschaftlicher und sozialer Schäden. Diese Vorgangsweise habe sich im Rahmen der Verfassung bewegt, so VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Zu den Bedenken der früheren Kärntner Landesregierung, dass eine andere "politische Handlungsoption" richtiger gewesen wäre, meinte der VfGH-Präsident: "Das ist eine rechtspolitische Frage, die vom VfGH nicht zu beurteilen ist."

Eine besondere Rolle in den Verhandlungen der Verfassungsrichter habe die sogenannte "Auslegungserklärung" zum ESM-Vertrag gespielt. Darin wurden den beteiligten Staaten, wie vom deutschen Bundesverfassungsgericht gefordert, Haftungsobergrenzen zugesichert. Diese Erklärung wurde in Österreich zwar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber nicht im Parlament beschlossen. Aus Kärntner Sicht sei dies unzulässig gewesen. Bundesregierung und Nationalrat seien allerdings bereits bei der Genehmigung des ESM-Vertrags davon ausgegangen, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen der ESM-Mitglieder begrenzt seien mit den im Anhang festgelegten Anteilen - in Österreichs Fall rund 19,4 Milliarden Euro. Dass die Auslegungserklärung nicht vom Nationalrat gesondert genehmigt wurde, sei daher nicht problematisch, so Holzinger.

Holzinger pocht auf Vorabprüfungen in bestimmten Fällen
Der VfGH-Präsident bekräftigte am Mittwoch zugleich, dass er es für zweckmäßig hielte, Staatsverträge in europäischem Kontext vorab prüfen zu können. Dies habe auch bereits Bundespräsident Heinz Fischer vorgeschlagen. Holzinger räumte aber ein, dass es für eine Vorabprüfung derzeit keine Einigung der Parteien gibt, u.a. werde befürchtet, der Verfassungsgerichtshof könnte über Gebühr in den rechtspolitischen Meinungsstreit einbezogen werden. "Die Kontrolle im Nachhinein hat durchaus Vorteile", so Holzinger. Aber bei Staatsverträgen im europäischen Kontext wäre die Möglichkeit einer Vorabprüfung sinnvoll. Gerade dieser Fall habe gezeigt, dass man sich politischen Streit erspart hätte, wäre die Frage der Verfassungsmäßigkeit geklärt gewesen, meinte der VfGH-Präsident.

Die Kärntner Freiheitlichen hatten mit dem Argument, die Verfassungsklage noch auf den Weg bringen zu wollen, monatelang den Neuwahlbeschluss der anderen Parteien in Kärnten blockiert.

FPK-Chef spricht von "Bärendienst am Steuerzahler"
FPK-Chef Christian Ragger findet es "bedauerlich", dass der Verfassungsgerichtshof die Anträge gegen den ESM abgewiesen hat. "Damit steht weiter die Gefahr im Raum, dass es durch den ESM zu einer Entmündigung der Bürger in Österreich kommt." Die Höchstrichter hätten dem österreichischen Steuerzahler "einen Bärendienst" erwiesen. "Bis zum heutigen Tage hat es ohne nachhaltigen Sanierungserfolg bereits 240 Milliarden Euro gekostet, Griechenland auch nur annähernd stabil zu halten", so Ragger. Statt beim Steuerzahler solle man "das Geld bei den wahren Verursachern suchen, nämlich bei den europäischen Spekulationsbanken".

Strache kritisiert "unverständlichen VfGH-Entscheid"
Die Entscheidung zum ESM sorgte auch bei FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache für Unverständnis: "Mit diesem Entrechtungskonstrukt verliert Österreich seine Steuerhoheit und die Verfügung über seine Finanzen", so der Parteiobmann. Die Einführung des ESM hätte "zwingend einer Volksabstimmung in Österreich unterzogen werden müssen", da es sich dabei um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung handle, erklärte Strache. SPÖ und ÖVP hätten der Bevölkerung diese Volksabstimmung aber verweigert. Es sei bedauerlich, dass der VfGH diese "schwerwiegenden Einwände" gegen den ESM hintanstelle.

Die FPÖ will das Thema nun in den Wahlkampf hineintragen: "Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Nationalratswahl zu einer Volksabstimmung wird", kündigte Strache an.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Österreich
03.04.2013 13:38
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung