Die Bauarbeiten für das Kraftwerk Stegenwald im Pongau können wieder aufgenommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte Ende August die naturschutzrechtliche Bewilligung aufgehoben. Die Projektbetreiber Verbund und Salzburg AG stellten daraufhin die Arbeiten teilweise ein und beantragten die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die naturschutzrechtliche Bewilligung Ende August nach einer außerordentlichen Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) aufgehoben. Während die Projektbetreiber von formellen Gründen für die Aufhebung sprachen, nannte Landesumweltanwältin Gishild Schaufler „eklatante Ermittlungsmängel“, auf die man Projektwerber, Behörde und Gericht immer wieder aufmerksam gemacht habe, als Grund. Es sei nicht erhoben worden, welche Tierarten in welcher Anzahl in der Umgebung der Baustelle leben, um den notwendigen Umfang von Ausgleichsmaßnahmen zu bestimmen. „Es ist unser Auftrag, auf solche Mängel in Verfahren hinzuweisen“, sagte Schaufler.
„Einige sehr gravierende Nachteile und Gefahren“
Nach Angaben der Energieerzeuger würde der partielle Baustopp – er betraf alle Baumaßnahmen, die eine naturschutzrechtliche Bewilligung benötigen – „einige sehr gravierende Nachteile und Gefahren“ für die Sicherheit und insbesondere für die Natur mit sich bringen. Im Hinblick auf aktuelle Niederschlags- und Hochwasserprognosen sei die Fortsetzung der naturschutzrelevanten Arbeiten aus ökologischen und sicherheitsrelevanten Gründen dringend erforderlich. So seien etwa wegen der hohen Wasserführungen der letzten Tage beim Eckhartgraben im Nahbereich der ÖBB-Gleise und der B159 bereits Uferanbrüche entstanden, die dringend im Sinne der Sicherheit, aber auch aus ökologischer Sicht saniert werden müssten.
95 Prozent der notwendigen Eingriffe getätigt
Bisher seien bereits 95 Prozent der notwendigen Eingriffe in die Natur getätigt worden, von den ökologischen Ausgleichsmaßnahmen hingegen erst rund 60 Prozent. Gerade die jetzt noch anstehenden naturschutzrelevanten Maßnahmen würden für die Natur einen besonders positiven Ausgleich bringen und sollten daher ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. „Es geht dabei um die Herstellung von Schotterbänken und -inseln, die wichtige Habitate für Vögel (Eisvogel, Flussuferläufer) in der Salzach sind“, heißt es in der Aussendung der Projektbetreiber.
Über die eigentliche naturschutzrechtliche Bewilligung wird das Landesverwaltungsgericht später entscheiden. Baubeginn für das Kraftwerk war im Juni 2023. Nach der Fertigstellung – angepeilt wird Mitte 2025 – soll es 72,8 Gigawattstunden Strom im Jahr erzeugen, das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 20.000 Haushalten. Verbund und Salzburg AG investieren dafür rund 100 Millionen Euro, hieß es vor einem Jahr.
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