Probeführerschein weg

19-jähriger Raser darf Auto wegen 2 km/h behalten

Oberösterreich
06.08.2024 08:35

Der Probeführerschein ist weg, das Auto bleibt – gerade noch. Denn ein 19-jähriger Raser lag nur zwei km/h unter der Geschwindigkeitsgrenze für eine Fahrzeugbeschlagnahmung. Er bretterte mit 152 km/h über die B 145 in OÖ. Danach setzte sich sein Beifahrer (19) hinters Steuer.

Schon wieder Alarm wegen einer möglichen Autoabnahme in Oberösterreich. Diesmal schrammte der Raser aber haarscharf an der Geschwindigkeitsgrenze dafür vorbei. Ein 19-Jähriger aus Traunkirchen bretterte am Montag nach 23 Uhr auf der B 145 im Bereich der sogenannten Wiesensenke mit 152 km/h durch die 80er-Zone.

Messtoleranz rettet Auto
Abzüglich der Messtoleranz war der Probeführerscheinbesitzer aber „nur“ 69 km/h zu schnell unterwegs – deshalb wurde das Auto nicht beschlagnahmt. Denn außerhalb des Ortsgebietes müssen Raser dafür um mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs sein.

Seinen Probeführerschein ist der junge Raser aber freilich vorläufig los, er wird zudem angezeigt. Die Fahrt setzte nach der Polizeikontrolle sein ebenfalls 19-jähriger Beifahrer fort.

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