Aus für "Lindt-Teddy"

D: Haribo-“Goldbär” erlegt Schoko-Konkurrenten

Ausland
18.12.2012 23:14
Schokobär in Goldfolie unterliegt dem "Goldbären" aus Fruchtgummi: Auf Antrag des "Goldbären"-Herstellers Haribo hat das Kölner Landgericht am Dienstag die weitere Verbreitung eines in Goldfolie eingewickelten Schokoladebären des Produzenten Lindt & Sprüngli untersagt. Dieser "Lindt-Teddy" verstoße gegen die für Haribo eingetragene deutsche Wortmarke "Goldbär", urteilte das Gericht.

Der Grund: Die Ausgestaltung des "Teddys" aus dem Hause Lindt sei nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes "Goldbär".

Das Gericht folgte damit der Argumentation von Haribo. Das Bonner Unternehmen hatte bemängelt, der Anblick des "Lindt-Teddys" als "verkörperter Goldbär" mit roter Schleife stelle unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her. Dagegen führte Lindt & Sprüngli ins Feld, die Aufmachung seines Schokobären orientiere sich am "Goldhasen", den Lindt schon seit vielen Jahren erfolgreich im Ostergeschäft vertreibt. Auf die Bezeichnung "Goldbär" oder "Goldteddy" wurde Lindt zufolge bewusst verzichtet. Auch ähnelten sich der Schokobär und die Gummibärchen nicht, geschweige denn seien sie austauschbar.

Die Kölner Wettbewerbskammer gab dennoch Haribo Recht: Aus Verbrauchersicht laute der nächstliegende Name für die in goldene Folie eingewickelte Lindt-Bärenfigur aus Schokolade schlicht "Goldbär" - gerade auch angesichts des großen Bekanntheitsgrades der Haribo-Gummibärchen. Jedenfalls werde ein Großteil der Verbraucher den "Lindt-Teddy" nicht als "goldene Bärenfigur", "goldfoliierten Bär" oder "goldfarbenen Schokoladenteddybär" bezeichnen. Gegen das Urteil kann Lindt Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Schweizer Unternehmen kämpft immer wieder vor Gericht
Lindt & Sprüngli kämpfte nicht das erste Mal vor Gericht um seine Markenrechte - bisher sammelte das Schweizer Unternehmen aber eher schlechte Erfahrungen in diesem Zusammenhang.

Seit Jahren prozessiert der Schokoladen-Hersteller gegen die bayerische Confiserie Riegelein und deren goldenen Hasen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen versucht Lindt, beim Bundesgerichtshof vorzugehen. Auch der Vorstoß, den Schokohasen als EU-Marke eintragen zu lassen, scheiterte im Mai vor dem Europäischen Gerichtshof.

Lindt hatte seit 2007 auch gegen den Schoko-Osterhasen des burgenländischen Hersteller Hauswirth prozessiert - und in diesem Fall letztlich auch den Sieg davongetragen (siehe Infobox).

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