Angefangen hat die Misere vor vielen Jahren, weil Frau Z. auf den Rat eines Richters hörte. Der riet ihr, die behinderte Tochter zum Vater in die Wohnung zu bringen, bis eine neue Bleibe gefunden ist. Frau Z. war nach der überstürzten Trennung vom Kindesvater damals in einem Frauenhaus untergekommen. Jetzt, knapp sechs Jahre später, muss die Mutter vor Gericht noch immer darum kämpfen, dass sie ihre geliebte Tochter, die sie 13 Jahre lang aufopfernd gepflegt hat, überhaupt sehen darf.
Die mittlerweile volljährige junge Frau lebt seit damals beim Vater, der nun auch ihr Sachwalter ist und keinen Kontakt wünscht. Wir haben im Jänner bereits über diesen Fall berichtet. Das Gericht hätte da über das Besuchsrecht entscheiden sollen. Laut einem Gutachten wäre der Kontakt zur Mutter für die behinderte Tochter nämlich lebensnotwendig. Doch es gab einen Richterwechsel und der Akt liegt jetzt am Wiener Landesgericht. Was das Verfahren weiter verzögert.
Dort muss erst entschieden werden, ob Frau Z. das Besuchsrecht für die vom Vater besachwaltete Tochter einklagen oder beantragen muss. "Es ist ein Skandal, dass eine Mutter ihr behindertes Kind nicht sehen darf und dass das Verfahren seit einem Jahr stillsteht", so Susanne Kurtev, Anwältin der Mutter. Solange das Gericht nicht entschieden hat, darf Frau Z. weder ihre Tochter sehen noch sich über den Gesundheitszustand erkundigen. Liebe zuständige Damen und Herren, bitte entscheiden Sie raschest! Es geht um das Wohl eines Kindes!
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