Obwohl die Zwölfjährige Vorzugsschülerin an der Sir-Karl-Popper-Schule in Wien und Klassenbeste in Deutsch ist, hatte der Asylgerichtshof vom Schreibtisch aus "keine Hinweise auf nachhaltige Integrationsbemühungen" festgestellt (siehe Infobox). Das Mädchen sollte zusammen mit seiner Familie in den Kosovo abgeschoben werden. Leonesa lebt seitdem in ständiger Angst, von der Fremdenpolizei abgeholt zu werden. "Am Abend weine ich meistens", sagte sie im "Krone"-Interview (siehe Infobox).
Innenministerium: "Erkenntnis bedenklich"
Doch am ersten Adventsonntag gab es nach den heftigen Protesten gegen das Abschiebe-Urteil positive Signale aus dem Innenministerium für eine menschliche Lösung. Das Erkenntnis - der nicht dem Innenministerium zugeordneten, unabhängigen Instanz in Asylverfahren - "sei bedenklich", hieß es hinter vorgehaltener Hand. Offiziell wurde Leonesas Familie eine Empfehlung für einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht gegeben. Über diesen hätte dann das Wiener Magistrat zu entscheiden.
Abstimmung in der Infobox: Soll Leonesa Bleiberecht bekommen?
Jedenfalls müsse sich Leonesa, deren Eltern im Jahr 2007 mit ihr nach Österreich flüchteten, keine Sorgen mehr machen, hieß es. Eine Abschiebung durch die Fremdenpolizei in den Kosovo werde es "sicher nicht" geben.
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