Kind keine Marke

Beyonce kann Blue Ivy nicht als Marke schützen lassen

Adabei
23.10.2012 14:31
Das Promi-Paar Beyonce (31) und Jay-Z darf den Namen seiner Tochter Blue Ivy nicht als Markenzeichen schützen lassen. Das entschied US-Medienberichten vom Dienstag zufolge ein Gericht in Boston.

Beyonce habe bereits im Jänner kurz nach der Geburt ihrer Tochter einen Antrag gestellt, um deren Namen Blue Ivy ins Markenregister eintragen zu lassen - unter anderem auch, um ihn für eine eigene Baby-Produktlinie nutzen zu können. Daraufhin sei es zu einem mehrmonatigen Rechtsstreit mit einem Hochzeitsveranstalter in Boston namens Blue Ivy Events gekommen, den die Firma in der vergangenen Woche gewonnen habe.

Blue Ivy wurde Anfang Jänner in New York geboren und ist das erste Kind von Beyonce mit dem Rapper Jay-Z. Kurz nach der Geburt erklärte Beyonce, wie ihr der Name eingefallen ist: "Wir haben nach dem Aufwachen einen kleinen Spaziergang gemacht und sind bei diesem wunderhübschen blauen Baum vorbeigekommen." Sie habe sich gedacht, "ich glaube, das ist blauer Efeu (Blue Ivy). Das würde doch gut passen!"

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(Bild: kmm)



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