Ein Wertkartenhandy mit einem Guthaben in Höhe von 100 Euro hat Hedwig V. vor zwei Jahren erworben. Jetzt ärgert sie sich, weil die Nummer vom Betreiber einfach gelöscht worden ist und das restliche Guthaben verfallen ist.
"Ich finde das sehr ärgerlich. Gutscheine gelten grundsätzlich 30 Jahre lang. Warum gilt das nicht auch für die Wertkarten?" Eine gute Frage, die wir dem Verein für Konsumenteninformation weitergeleitet haben.
VKI-Rechtsexperte Peter Kolba bestätigt, dass der Verfall der Wertkartenguthaben leider zulässig ist. Wer also mit einer Handywertkarte telefoniert, sollte die Ablauffrist im Auge behalten. Sonst ist man auf die Kulanz des jeweiligen Betreibers angewiesen.
Im Fall von Frau V. hat A1 immerhin eine Gutschrift über 50 Euro angeboten. Für Gutscheine gelten hingegen andere Regeln. Eine Befristung ist zwar zulässig, darf aber nicht unter zwei Jahren liegen, und sie muss sachlich begründet sein. Nach Ablauf einer Befristung ohne Einlösung ist es außerdem möglich, den Kaufpreis zurückzuverlangen.
Aber Achtung: Sollte ein Unternehmen in Konkurs gehen, ist auch ein noch gültiger Gutschein wertlos!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.