Endgültiges Urteil

Ein Mitglied von Pussy Riot kommt frei – zwei ins Lager

Ausland
10.10.2012 12:39
Die russische Justiz hat am Mittwoch die Haftstrafe für zwei Mitglieder der Punkband Pussy Riot bestätigt - eine dritte verurteilte Sängerin jedoch auf Bewährung freigelassen. Marina Alechina (mi.) und Nadeschda Tolokonnikowa (re.) müssen für zwei Jahre in ein Arbeitslager, urteilte ein Moskauer Gericht im Berufungsverfahren. Jekaterina Samuzewitsch (li.) wiederum sei nicht direkt an der "Punk-Kritik" an Kreml-Chef Wladimir Putin in einer Kirche beteiligt gewesen - und komme daher frei.

Die drei jungen Frauen waren wegen einer Protestaktion in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau gegen die Wiederwahl des heutigen Präsidenten Wladimir Putin im August wegen "Rowdytums aus religiösem Hass" verurteilt worden. Samuzewitsch habe aber nicht direkt an dem gegen Putin gerichteten "Punk-Gebet" teilgenommen, urteilte Richterin Larisa Poljakowa. Sollte die 30-Jährige gegen ihre Auflagen verstoßen oder "andere Verbrechen begehen", könne die Strafe aber in vollem Umfang vollstreckt werden. Die Haftstrafen gegen die anderen beiden Sängerinnen wurden nicht geändert.

Der Berufungsprozess war Anfang Oktober vertagt worden, weil Samuzewitsch sich von ihrer Anwältin getrennt hatte. Ihre neue Verteidigerin Irina Chrunowa sagte bei der Anhörung am Mittwoch, die im Februar aufgeführte Aktion habe ohne ihre Mandantin stattgefunden. Samuzewitsch sei bereits wenige Sekunden nach Betreten der Kirche festgenommen worden, da habe die Aktion noch gar nicht stattgefunden gehabt. Als dann mehrere Pussy-Riot-Künstlerinnen ihr "Punk-Gebet" aufgeführt hätten, habe sich Samuzewitsch bereits außerhalb der Kirche befunden.

"Reue ist unmöglich"
Vor Gericht bekräftigten die drei Frauen am Mittwoch erneut ihre Unschuld und betonten, ihre Aktion habe sich gegen Putin gerichtet und nicht gegen Gläubige. "Es gibt nichts Anti-Religiöses bei den Aktionen von Pussy Riot, es war politisch", sagte Tolokonnikowa. Sie sei bereit, sich zu entschuldigen, wenn sie die Gefühle von Gläubigen verletzt habe. Reue sei jedoch "unmöglich". Ähnlich äußerten sich die anderen beiden Frauen. Alle drei forderten ihre Freilassung. Sie säßen "wegen ihrer politischen Meinungen" in Haft. Sie betonten zudem, auch von einem Straflager aus "nicht schweigen" zu wollen.

Nach dem Urteil umarmten sich die Frauen, bevor Samuzewitsch aus der einem Käfig ähnelnden Anklagebank geführt wurde. Ihr Vater sagte, das Urteil sei für ihn "unerwartet" gekommen, er empfinde "große Freude". "Einerseits bin ich sehr froh, andererseits bin ich enttäuscht wegen der Entscheidung über die anderen beiden Frauen", so Stanislaw Samuzewitsch. Tolokonnikowa und Alechina haben beide ein kleines Kind. Die Nachrichtenagentur RIA Nowosti zitierte eine Justizquelle mit den Worten, in rund zehn Tagen würden die beiden Frauen erfahren, in welches Straflager sie kämen.

Weltweite Kritik an Prozess
Das Verfahren gegen die Pussy-Riot-Mitglieder hatte heftige Kritik an den russischen Justizbehörden ausgelöst und weltweit zu Solidaritätsbekundungen geführt. Politiker wie die burmesische Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi und Prominente wie Madonna hatten sich für die Frauen eingesetzt und deren Freilassung gefordert. Die Verteidigung hatte den Prozess als politisch motiviert kritisiert und beantragt, alle seit März inhaftierten Aktivistinnen freizulassen. Putin hingegen hatte zuletzt die Inhaftierung und das Vorgehen des Gerichts ausdrücklich gelobt.

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