Obwohl legal
Argentinien: Vergewaltigte darf nicht abtreiben
In solchen Fällen bräuchten Ärzte keine gerichtliche Erlaubnis einzuholen, befanden damals die obersten Richter. Es reiche eine Erklärung des Opfers - in diesem Fall handelt es sich um eine 32-jährige Frau - oder seines Anwalts aus, wonach die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung sei.
"Schwereres Unrecht" kann Unrecht nicht wiedergutmachen
Als Begründung erklärte die Richterin, dass das geschehene Unrecht nicht durch ein "noch schwereres und nicht umkehrbares Unrecht" wiedergutzumachen sei.
Jährlich rund 700.000 illegale Abtreibungen
Laut Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen gibt es in Argentinien pro Jahr 700.000 illegale Abtreibungen, meistens unter enorm unhygienischen Bedingungen. Alljährlich sterben dabei rund hundert Frauen.
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