Zu seiner Einvernahme begab sich Petzner eigenen Aussagen zufolge, um dem Gericht "eine Art Lehrgang" angedeihen zu lassen und zu erklären, "wie Werbung funktioniert". "Ich habe den Sachverhalt umfassend geschildert und erklärt, dass ich davon überzeugt war, bin und bleibe, dass diese Vorgehensweise zulässig war", hielt der BZÖ-Mandatar fest.
In dem Verfahren geht es "um werbliche Fragen", konkret um die optische Gestaltung einer Broschüre im Landtagswahlkampf, die aus öffentlichen Mitteln produziert wurde. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht, ob die Drucksorte optisch nicht gar zu sehr an die damalige Werbelinie des BZÖ erinnerte. Das Land Kärnten investierte 2009 etwa 400.000 Euro für die Imagebroschüre. Petzner war damals Wahlkampfleiter des BZÖ.
Alles dreht sich um die Farbe Orange
"Es geht um Fragen des Corporate Designs, um werbetechnische Dinge", betonte er am Montag. "Und die habe ich als Werbefachmann beantwortet." Nach Petzners Ansicht sei unter anderem aus Impressum und Logo klar hervorgegangen, dass diese Broschüre eine des Landes Kärnten war. Dass der Kärntner Landeshauptmann Dörfler ihn als Verantwortlichen für die Broschüre nannte, kommentierte Petzner so: Er habe zu Protokoll gegeben, wofür er verantwortlich war - "nämlich für die Verwendung der Farbe Orange".
Zentrale Frage sei denn auch, ob diese Farbe verwendet werden durfte. Diese nämlich dominierte das Druckwerk und ist auch Parteifarbe des BZÖ. Petzner findet naturgemäß, dass das erlaubt sein muss. Und er habe in diesem Sinne auch versucht, bei seiner Vernehmung zu erklären, "dass es keine Bestimmung gibt, die die Verwendung der Farbe Orange als nicht zulässig erklärt".
Petzner versteht Aufregung nicht
Im Übrigen sei die Befragung juristische Routine gewesen. "Kein Grund zur Aufregung", sagte Petzner im Anschluss an den Gerichtstermin zu den anwesenden Journalisten. "Ich weiß nicht, warum Sie alle so aufgeregt sind. Ich bin es nicht."
Dörfler selbst war nach Petzner an der Reihe. "Es wird niemandem gelingen, mich anzupatzen. Es gibt auch keine Anklage", gab sich der Kärntner Landeshauptmann danach zugeknöpft. Am Dienstag müssen der Kärtner Landesvize und FPK-Obmann Uwe Scheuch sowie der Kärntner Finanzlandesrat Landesrat Harald Dobernig aussagen.
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