Sitzung abgebrochen

Staatsanwaltschaft sorgt für Verwirrung im U-Ausschuss

Österreich
05.06.2012 14:36
Die Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses am Dienstag hat gleich mit einer Überraschung begonnen. Kurz vor Beginn der Zeugenbefragung um 9 Uhr wurde bekannt, dass der geladene frühere Kabinettschef von Ex-Innenminister Ernst Strasser, Christoph Ulmer (Bild), von der Justiz als Beschuldigter geführt wird. Die Sitzung wurde daraufhin kurz unterbrochen, Ulmer schließlich aber doch befragt. Dabei stellten die Grünen und das BZÖ in den Raum, dass Ulmer möglicherweise Einblick in die U-Ausschuss-Akten gehabt haben könnte.

Ulmer - er gilt als eine der Schlüsselpersonen in der Affäre Blaulichtfunk - erklärte in seinem Eingangsstatement, dass er erst um 8.20 Uhr von der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt bekommen habe, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe. Er habe nicht erfahren, was ihm vorgeworfen werde, auch nicht, ob es in Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht. Daher wolle er sich zum Sachverhalt nicht äußern.

Auch Ausschussvorsitzende Gabriela Moser meinte zunächst, man wisse nur, dass ein Verfahren laufe, aber nicht, um was es gehe. Der grüne Abgeordnete Peter Pilz ersuchte daraufhin um eine Sitzungsunterbrechung - was es mit diesem "tollen Timing" der Justiz auf sich habe, wolle man schon auch wissen.

Staatsanwaltschaft: Ermittlungen betreffen "andere Dinge"
Die Staatsanwaltschaft gab schließlich bekannt, dass die Ermittlungen gegen Ulmer in "keinerlei Zusammenhang mit den im U-Ausschuss behandelten Themen" stünden. "Es geht um ganz andere Dinge", sagte ein Behördensprecher. Worum genau, wurde aber nicht verraten. Das Verfahren sei "erst seit Kurzem" anhängig, nämlich rund einen Monat. Anlass sei eine Anzeige gewesen, inhaltlich aber bestehe keinerlei Verbindung zu den diversen Korruptionscausen, die seit geraumer Zeit die Öffentlichkeit beschäftigen.

ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon meinte, man sollte überlegen, ob man nicht einmal den einen oder anderen Staatsanwalt in den Ausschuss bitte. BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner sagte, es sei "eigenartig", dass zuerst die Aktenlieferung vom Innenministerium verzögert werde (siehe Infobox) und nun plötzlich "Erleuchtung" im Justizapparat eintrete und man wenigen Minuten nach Sitzungsbeginn erfahre, dass Ulmer Beschuldigter sei. Die Situation sei "mehr als unbefriedigend", stellte SPÖ-Fraktionsführer Otto Pendl fest.

Trotz Karenzierung Beraterfunktion übernommen
Schließlich konnte Ulmer aber doch noch befragt werden. Die Anhörung offenbarte allerdings wenig Substanzielles. Nach längerem Zögern räumte Ulmer ein, einen Beratervertrag für das Innenministerium unter Strasser zum Thema Blaulichtfunk gehabt zu haben, obwohl er eigentlich im Ministerium karenziert war.

Auch gab er an, zwischen Ende der 1990er-Jahre und 2008 auf zahlreichen Jagden gewesen zu sein, auch beim ÖVP-nahen Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly - unter anderem in Schottland. Wer das gezahlt hat, könne er nach "so langer Zeit" nicht mehr sagen. Er räumte aber ein, dass bei einem Treffen im schottischen Edinburgh auch das Thema Blaulichtfunk besprochen wurde.

Aufregung um Ulmers Vorbereitung auf den U-Ausschuss
Die weitere Befragung Ulmers wurde dann ein wenig turbulenter: Der grüne Abgeordnete Pilz wollte wissen, wie er sich auf den Ausschuss vorbereitet habe. Der ehemalige Kabinettchefs von Ex-Innenminister Strasser wollte sich dazu jedoch nicht äußern. 

Die Grünen stellten dann in den Raum, dass Ulmer möglicherweise Einblick in die Akten des U-Ausschusses gehabt habe. Das BZÖ fragte daraufhin Richtung ÖVP, ob man einer externen Firma Aktenmaterial zu Verfügung gestellt habe. Er halte das für unerhört, was da im Raum stehe, meinte ÖVP-Fraktionsführer Amon. Die Sitzung wurde zur Klärung mittags erneut unterbrochen.

Ulmer berief sich auf Menschenrechtskonvention
Auch nach der Unterbrechung war Ulmer nicht bereit, die Frage von Pilz zu beantworten. Stattdessen berief sich Ulmer auf die Menschenrechtskonvention - er habe ein Recht, sich auf eine Befragung geheim vorzubereiten. 

Es stehe Ulmer nicht das Recht zu, sich möglicherweise als "Beitragstäter oder Täter" durch das Brechen von Gesetzen vorzubereiten, meinte Pilz. Ein Entschlagungsgrund sei, wenn man sich möglicherweise selbst belasten könnte. FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz war ebenfalls der Meinung, dass ein Verweis auf die Menschenrechtskonvention in diesem Fall unzulässig sei.

Dass ihm Beitragstäterschaft vorgeworfen worden sei, ändere die Situation, meinte Ulmer dann. Auf Nachfrage, ob er sich nun entschlage, um keinen Nachteil aus einer möglichen strafgerichtlichen Verfolgung zu haben, bejahte Ulmer - mit der Betonung, dass er dies wegen der Unterstellungen von Pilz tue.

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