
Jahr für Jahr entlässt die Justiz bis zu 135 rechtskräftig verurteilte Sexualverbrecher bereits Monate vor dem eigentlichen Haftende aus den Gefängnissen. So durften allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres 22 Sextäter früher als geplant die Zellen verlassen, bestätigt ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des BZÖ.
"Hier darf es doch keine Milde geben: Die Opfer leiden ein Leben lang, aber die Täter müssen nicht einmal das gesamte Strafmaß absitzen", protestiert Bucher. Und er argumentiert auch mit der Statistik: "Bei einer Rückfallquote von 7,9 Prozent sind mindestens 47 dieser vorzeitig entlassenen Sexualverbrecher erneut straffällig geworden."
Justizministerium: Enthaftungen "absolut notwendig"
Im Justizministerium hält man die vorzeitigen Enthaftungen aber für "absolut notwendig". Eine Sprecherin von Ministerin Karl meint: "Unser Justizsystem steht unter dem Motto der Resozialisierung. Die Haftentlassungen werden nur unter ganz genauen Bedingungen gewährt. Noch dazu entscheidet bei jedem Fall ein unabhängiges Gericht." Eine Änderung der gängigen Praxis werde daher abgelehnt.
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