30.05.2012 16:47 |

8 Prozent rückfällig

600 Sextäter binnen sechs Jahren vorzeitig enthaftet

Sie haben Frauen überfallen, Teenager missbraucht oder mit Kinderpornos gedealt – und trotzdem mussten diese Kriminellen nicht die gesamte Haftstrafe absitzen: Von 2007 bis 2012 entließ Österreichs Justiz 600 Sextäter vorzeitig aus dem Gefängnis. BZÖ-Chef Josef Bucher kritisiert diese Milde: "Das muss sofort verboten werden."
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Jahr für Jahr entlässt die Justiz bis zu 135 rechtskräftig verurteilte Sexualverbrecher bereits Monate vor dem eigentlichen Haftende aus den Gefängnissen. So durften allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres 22 Sextäter früher als geplant die Zellen verlassen, bestätigt ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des BZÖ.

"Hier darf es doch keine Milde geben: Die Opfer leiden ein Leben lang, aber die Täter müssen nicht einmal das gesamte Strafmaß absitzen", protestiert Bucher. Und er argumentiert auch mit der Statistik: "Bei einer Rückfallquote von 7,9 Prozent sind mindestens 47 dieser vorzeitig entlassenen Sexualverbrecher erneut straffällig geworden."

Justizministerium: Enthaftungen "absolut notwendig"
Im Justizministerium hält man die vorzeitigen Enthaftungen aber für "absolut notwendig". Eine Sprecherin von Ministerin Karl meint: "Unser Justizsystem steht unter dem Motto der Resozialisierung. Die Haftentlassungen werden nur unter ganz genauen Bedingungen gewährt. Noch dazu entscheidet bei jedem Fall ein unabhängiges Gericht." Eine Änderung der gängigen Praxis werde daher abgelehnt.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?