"Krone"-Ombudsfrau

Irrtum beim Kindergeld kostet Vater 8.000 Euro

Ombudsfrau
05.06.2012 11:50
Irren ist menschlich – und manches Mal sehr kostspielig. Martin L. aus Wien kostet ein Irrtum beim Ausfüllen des Antrages auf Kinderbetreuungsgeld rund 8.000 Euro. Während der Staat in anderen, oft viel ärgeren Fällen sehr wohl Gnade walten lassen kann, gibt's beim "Kindergeld" keine Chance auf Erbarmen.

Im April 2006 ist unserem Leser aus Wien der verhängnisvolle Fehler passiert. Beim Ausfüllen des Antrages auf Kinderbetreuungsgeld hat Martin L. seinen Namen unter dem Punkt "Antragsteller" und den Namen seiner Frau unter "zweiter Elternteil" eingetragen. "Da wir eine Familie sind, bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass es etwas Besonderes zu beachten gäbe, und habe das für meine Frau erledigt", erklärt der vierfache Vater.

Der Antrag wurde auch angenommen und das Geld von der Krankenkasse ordnungsgemäß überwiesen. Erst im Herbst 2010 kam unserem Leser komisch vor, dass die Wiener Gebietskrankenkasse von seinem Dienstgeber wissen wollte, wie viel er in den letzten Jahren verdient hat. "Hier wurde mir zum ersten Mal klar, dass mir beim Ausfüllen womöglich ein Fehler passiert ist", so unser Leser. Für den Gesetzgeber ist nämlich der Elternteil tatsächlich in Karenz, der unter "Antragsteller" eingetragen ist. Und der darf nicht mehr als 14.600 Euro im Jahr verdienen. "Ich habe zum fraglichen Zeitpunkt natürlich mehr verdient, da ich ja arbeiten war. Meine Frau war zu Hause in Karenz und hat unseren Sohn betreut", schildert Herr L.

Dem Amtsschimmel ist das aber "Blunzn". Er will das Geld zurück. Wer sich beim Ausfüllen irrt, hat eben Pech gehabt. Der vierfache Vater nun muss die 8.000 Euro zurückzahlen. Auch wenn in Wirklichkeit die Mutter ohne Einkommen in Karenz war. Auch die Ombudsfrau hat sich bei der Krankenkasse kalte Füße geholt. Fair oder familienfreundlich ist so ein stures Gesetz.

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