Wegen der gestiegenen Energiekosten hat die Stadt Wien unter bestimmten Voraussetzungen Bürger mit einem eigenen Energiebonus unterstützt. Diese Förderung sollte ein Pensionistenpaar plötzlich zurückbezahlen.
Peter und Maria N. (Name geändert) wohnen gemeinsam in einem Kleingartenhaus in Wien. Frau N. verfügt über kein eigenes Einkommen. Sie war ihr Leben lang Hausfrau und Mutter. Und für das bekommt man bekanntlich keine Pension. „Da meine Rente die Grenze pro Jahr für den Erhalt des Energiebonus bei weitem nicht erreicht, habe ich einen Antrag gestellt und diesen auch problemlos ausbezahlt bekommen“, schildert der Ehemann.
Alles ordnungsgemäß angegeben
Danach habe man auf einmal einen Einkommensnachweis sehen wollen. Diesen hat Herr N. ordnungsgemäß auf der entsprechenden Webseite hochgeladen. Auch seine Ehefrau hat der Pensionist als Mitbewohnerin angegeben. „In diesem Formular konnte ich, wie mir dann vorgeworfen wurde, nicht nachweisen, dass meine Frau keinerlei Einkommen hat.“
So habe das Unheil seinen Lauf genommen, und nach einem mühsamen Hin und Her mit der Behörde sei schließlich eine Klagsdrohung in Haus geflattert. „Ich habe daher die Förderung zähneknirschend zurückbezahlt. Aber das ist eine für uns eine himmelschreiende Ungerechtigkeit in Zeiten wie diesen, und ich bitte um Hilfe“, wandte sich der Wiener schließlich an die Ombudsfrau.
Behörde prüfte erst nachträglich
Im Zuge der Überprüfungen, ob für die Energieboni 2022 und 2023 die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden, seien immer dann Aufforderungen zur Übermittlung von Nachweisen ergangen, wenn aus der Transparenzdatenbank das Bruttojahreseinkommen 2021 einer oder mehrerer Personen im Haushalt nicht ausreichend eruiert werden habe können, so die zuständige MA 40. Im Fall von Familie N. wäre innerhalb der Frist eine unterschriebene Stellungnahme vorzulegen gewesen, um glaubhaft zu machen, dass Frau N. im Jahr 2021 über gar kein Einkommen verfügt habe.
Ehepaar bekommt Geld wieder zurück
In Fällen, wo keine oder nur unzureichende Nachweise bzw. Stellungnahmen vorgelegt worden seien, habe das Prüfungsverfahren mit der Rückforderung geendet. Im Zug einer weiteren Prüfung habe sich nun aber ergeben, dass die Fördervoraussetzungen für die Energieboni erfüllt seien. Daher bekomme Herr N. das Geld neuerlich angewiesen. Stellt sich die Frage, ob eine Prüfung im Vorhinein nicht sinnvoller gewesen wäre. Dann hätte mach gleich gewusst, wer die Bedingungen erfüllt. Oder?
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