„Kein Zwang“

Festspiel-Streit geht in die nächste Runde

Salzburg
18.12.2023 19:58

Im Konflikt zwischen dem Verband „art but fair UNITED“ und den Salzburger Festspielen hat sich am Montag nun die in der Causa eine zentrale Rolle spielende Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor zu Wort gemeldet. In einer  „Richtigstellung“ stellen dabei Vorständin Anna-Maria Birnbauer und Geschäftsführerin Karin Wieser in Abrede, im Corona-Jahr 2020 einem Zwang vonseiten der Festspiele ausgesetzt gewesen zu sein.

Es sei unrichtig, dass die Salzburger Festspiele die Konzertvereinigung zu einem bestimmten Handeln „gezwungen“ oder „genötigt“ hätten. „Die Konzertvereinigung hat in Absprache mit den Salzburger Festspielen in schwierigen Corona-Zeiten diejenigen Vorkehrungen und Vereinbarungen getroffen, die ihr selbst im Hinblick auf ihre Mitglieder und die Interessen der Konzertvereinigung als allein kaufmännisch vertretbar und realisierbar erschienen“, heißt es.

Disput dreht sich um das Jahr 2020
Hintergrund ist ein Disput zwischen „art but fair UNITED“ und den Festspielen, der sich unter anderem um den Vertrag der Festspiele mit dem Chor im Jahr 2020 dreht. Die Festspiele hatten hier stets betont, dass der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen geändert worden sei. Der Verband hingegen verweist darauf, dass in einem Mail an die betroffenen Sänger von einer Auflösung die Rede gewesen sei, da die Geschäftsgrundlage aufgrund von Behördenauflage entfallen wäre. Die sei allerdings rechtlich unhaltbar.

Darüber hinaus erhebt „art but fair UNITED“ unter anderem den Vorwurf unzulässiger Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelanger Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor. Hierzu soll nach jetzigem Stand am 27. Dezember ein mehrfach verschobener zivilrechtlicher Gerichtstermin am Arbeits- und Sozialgericht in Wien stattfinden.

In diesem Zusammenhang haben die Kläger unter Verbandssprecher Wolfgang Ablinger-Sperrhacke bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Intendant Markus Hinterhäuser und den kaufmännischen Geschäftsführer Lukas Crepaz eine Anzeige wegen „schweren Betrugs durch Täuschung“ eingereicht. Da durch die mehrfache Verschiebung des Musterklage-Gerichtstermins die zivilrechtlichen Ansprüche für 2020 verjährt sind, bleibe keine andere Möglichkeit, als eine eventuelle strafrechtliche Verantwortung bei der Geschäftsführung persönlich feststellen zu lassen, begründete Ablinger-Sperrhacke diesen Schritt.

Justiz-Hickhack droht
Hinterhäuser und Crepaz hatten sich „aufs Schärfste gegen den unhaltbaren Vorwurf eines strafbaren Verhaltens“ verwehrt. Die erhobenen Behauptungen seien falsch und würden jeglicher Grundlage entbehren. Nachdem Hinterhäuser und Crepaz ebenfalls ankündigt hatten, möglicherweise gegen Ablinger-Sperrhacke wegen falscher und ehrenrühriger Behauptungen gerichtlich vorzugehen, verlautbarte der Sänger nun, selbst bei der Staatsanwaltschaft München eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Hinterhäuser eingereicht zu haben.

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Salzburg-Krone
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