Bawag-Prozess II

Zusatzstrafe für Elsners “rechte Hand”

Österreich
26.04.2012 14:57
Im zweiten BAWAG-Prozess ist es am Donnerstag bereits zu einer ersten Teilverurteilung gekommen. Der ehemalige Generalsekretär und Ex-Vorstand Peter Nakowitz ist vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen, teilte der Richter bei der Urteilsverkündung am Wiener Landesgericht mit.

Nakowitz wurde wegen Beitrags zur Untreue in Sachen "Hapenny" und "Ophelia" mit einem Gesamtschaden von 330 Millionen Dollar bestraft, die Schuldfrage hatte schon der OGH nach dem ersten Prozess bestätigt. In der Causa "Gerharter" ("Plastiksackerl-Kredit") wurde Nakowitz bereits rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Elsners "unverzichtbare rechte Hand"
Nach Ansicht von Richter Böhm war Nakowitz die "unverzichtbare rechte Hand" von Ex-BAWAG-General Helmut Elsner. Er führte auch die hohe Schadenssumme als erschwerend für die Tat an. Allerdings sieht Böhm in dem Umstand, dass Nakowitz als Einziger einen Vergleich mit der BAWAG abgeschlossen habe, einen Milderungsgrund. Trotz der - nicht rechtskräftigen - Verurteilung ist der zweite BAWAG-Prozess für Nakowitz noch nicht vorbei: Ihm werden noch drei weitere Delikte, "Unibonds", "Capper" und Bilanzdelikte, zur Last gelegt. Dennoch zeigte er sich von dem Urteil erfreut.

Die Befragung des Ex-Vorstands dauerte über fünf Stunden. Richter, Staatsanwälte und Verteidiger zeigten sich vor allem an den Ereignissen rund um den Staatsfeiertag im Jahr 1998 interessiert. Damals informierte Elsner - direkt aus New York kommend, wo ihn der ebenfalls angeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl den Totalverlust der "Karibik-II-Geschäfte" offenbarte - die restlichen Vorstände der Bank über die neuerlichen Verluste und präsentierte die Grundzüge eines geheim zu haltenden Planes zur Sanierung.

"Manche Sachen anders machen"
Nakowitz nahm die Gelegenheit am Donnerstag auch wahr, um sich öffentlich zu entschuldigen. "Es tut mir leid, dass so viel Geld verloren wurde, aber damals habe ich gedacht, dass die Maßnahmen zur Reparatur beitragen werden", sagte er. "Rückblickend waren viele Sachen nicht besonders schlau, man hätte manche Sachen anders machen sollen."

Nakowitz war 1989 zur BAWAG gekommen und der Abteilung "Beteiligungen" zugeordnet, die von Ex-BAWAG-General Johann Zwettler geführt wurde. Anfang 1998 wechselte er in das Generalsekretariat von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und war dort für Kommunikation und Sitzungsvorbereitungen zuständig. Diese Funktion hielt er bis April 2003 inne, danach wechselte er in den Vorstand, wo er bis April 2006 war.

BAWAG-Prüfer Reiter "saß nicht auf Elsners Schoß"
Begonnen hatte der zweite Prozesstag mit dem Plädoyer von Reiters Verteidiger Thomas Kralik. Reiter war Wirtschaftsprüfer bei der KPMG und habe Jahresabschlüsse geprüft, beschrieb Kralik die Tätigkeit seines Mandanten bei der BAWAG. Er habe aber nicht die Entscheidungen des Vorstandes geprüft und sei nicht Elsner "auf dem Schoß gesessen", beschrieb Kralik die Tätigkeit Reiters bei der BAWAG. Er plädierte auf Freispruch seines Mandanten, der OGH habe das Urteil im ersten BAWAG-Prozess "in der Luft zerrissen".

Im ersten BAWAG-Prozess war Reiter, der heute als Angestellter tätig ist, zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil wurde im Dezember 2010 vom Obersten Gerichtshof zur Gänze aufgehoben. Reiters Verteidiger kritisierte, dass nach dem OGH-Urteil die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium auf die neue Anklage bestanden hätten.

Großer Fingerzeig auf Elsner und Zwettler
Derzeit sind 20 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das erstinstanzliche Verfahren hatte von Juli 2007 bis Juli 2008 insgesamt 117 Tage gedauert. Zu Beginn des neuen Verfahrens hatten die Anwälte der Angeklagten am Mittwoch geschlossen versucht, die Schuld auf Ex-BAWAG-Chef Elsner und seinen Stellvertreter Zwettler zu schieben (siehe Infobox) - die ja beide bereits rechtskräftig verurteilt sind.

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