Neue Zonengrenzen

Parkpickerl-Pflicht in fünf weiteren Bezirken Wiens

Wien
24.04.2012 08:48
Die fünf Wiener Bezirke Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und Hernals werden mit Oktober zur Kurzpark- bzw. Parkpickerlzone. Nach wochenlangen Überlegungen steht nun so gut wie fest, in welchen konkreten Bezirksbereichen künftig Gebührenpflicht für Stellplätze herrscht. Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus führen das Pickerl flächendeckend ein. In den anderen drei Bezirken werden unterschiedliche Grenzen gezogen.

Offiziell werden die Pickerlzonen und entsprechende Berechtigungs- bzw. Überlappungszonen am kommenden Montag fixiert. Der 15. Bezirk wollte von Anfang an das Pickerl flächendeckend einführen. Dabei bleibe es, wurde seitens der Bezirksvorstehung versichert.

In Meidling hieß es zunächst, dass der westliche Teil Hetzendorfs eventuell kostenfrei bleiben werde. Angesichts der von der Stadtplanung nachgereichten Detailinformationen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stellplatzsituation habe man sich aber nun entschlossen, im ganzen Bezirk Parkgebühren einzuheben, sagte Bezirkschefin Gabriele Votava (SPÖ). Lediglich einige Straßenzüge an den Bezirksgrenzen würden aus rechtlichen Gründen ausgenommen - etwa ein Teil der Wundtgasse, der Längenfeldgasse oder Wienerbergstraße.

Gebührenpflicht zwischen Gürtel und Güpferlingstraße
Hernals hat seine Pickerlgrenzen ebenfalls bereits festgelegt. Laut Bezirksvorsteherin Ilse Pfeffer (SPÖ) werden Autofahrer ab Oktober zwischen Gürtel und Güpferlingstraße fürs Parken zahlen müssen. Außerdem hat sich der Bezirk bereits auf eine sogenannte Berechtigungszone festgelegt, die im Abschnitt zwischen Güpferlingstraße und Oberwiedenstraße eingeführt wird. Das bedeutet, dass das Abstellen des Fahrzeugs hier zwar kostenlos bleibt, Anrainer allerdings trotzdem ein Parkpickerl beantragen können.

Eindämmung des Pendlerverkehrs in Penzing
Penzing wird ebenfalls nur teilweise Gebühren einheben. Die Grenzen verlaufen laut Vorsteherin Andrea Kalchbrenner (SPÖ) einerseits vom 15. Bezirk in Richtung Westen bis zum Straßenzug Ameisgasse und Leyserstraße bzw. dann weiter in Richtung Westen im Abschnitt zwischen Westbahntrasse und Wiental bis etwa zur U4-Endstation Hütteldorf. Rund um die U-Bahn-Haltestelle allerdings soll die Parkschein- bzw. Pickerlpflicht nicht - wie üblich - von 9 bis 22 Uhr gelten, sondern nur zwischen 12 bis 18 Uhr, so die Pläne des Bezirks. Diese Maßnahme zielt auf die Eindämmung des Pendlerverkehrs ab.

Grenzen in Ottakring noch nicht fixiert
Einzig Ottakring dürfte noch die letzten Details zwecks Grenzziehung zu klären haben. Aus der Bezirksvorstehung war zu erfahren, dass das Zonengebiet jedenfalls über die ursprünglich angedachte Grenze Maroltingergasse/Sandleitengasse hinausgehen werde. Dass künftig bis zum Rand des Wienerwalds (Savoyengasse) fürs Parken bezahlt werden müsse, wurde nicht bestätigt.

Offiziell festgezurrt wird die Parkpickerlausweitung am kommenden Montag im Zuge einer behördlichen Verhandlung, sagte der zuständige Koordinator Leopold Bubak. Bis dahin müssen noch die Überlappungszonen zwischen den einzelnen Bezirken fixiert werden. Deren Ergebnisse ziehen dann entsprechende Verordnungserlasse nach sich - gewissermaßen die rechtliche Basis für die Pickerleinführung.

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