Der 31-jähriger Obersteirer soll seine damalige Ehefrau im Sommer 2011 im Schlaf gewürgt und ihr mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Das Opfer überlebte und sagte, dass ihr Mann der Täter gewesen sei. Dieser gestand nach anfänglichem Leugnen und sollte am Freitagabend dafür verurteilt werden, doch daraus ist vorerst nichts geworden.
Geschworene: "Kein Mordversuch"
Erst gegen 20.30 Uhr zogen sich die acht Geschworenen zur Beratung zurück. Gegen 2.30 Uhr verkündeten sie schließlich, dass sie den Angeklagten wegen des Delikts der Nötigung einstimmig für schuldig befanden. Diese hatte er auch im Zuge der Verhandlung gestanden. Den Vorwurf der leichten Körperverletzung mit einer Metallstange sahen die Laienrichter nicht erfüllt und sprachen ihn von diesem Anklagepunkt - ebenfalls einstimmig - frei.
Zuletzt ging es um den Vorwurf des versuchten Mordes in Form von Würgen sowie um den Messerstich in den Hals. Hier stimmten die Geschworenen sechs zu zwei für einen Freispruch. Stattdessen entschieden sie einstimmig, den Beschuldigten für die Messerattacke wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu verurteilen.
Urteil umgehend aufgehoben
Sofort nach der Urteilsverkündung setzte der Schwurgerichtshof den Wahrspruch aber aus. Der Senat, bestehend aus drei Berufsrichtern, begründete dies mit der "Unrichtigkeit" der Entscheidung der Geschworenen. Prozessende war schließlich um 2.45 Uhr.
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