Vorratsdaten

Vorarlberger Kulturhäuser legen Protesttag ein

Web
13.04.2012 12:39
Die Kulturhäuser des Landes Vorarlberg - das "vorarlberg museum", das Vorarlberger Landestheater und das Kunsthaus Bregenz - wollen aus Protest gegen die am 1. April wirksam gewordene Vorratsdatenspeicherung am Montag "keine wie immer gearteten elektronischen Daten empfangen bzw. bearbeiten". In einer Aussendung vom Freitag bat Werner Döring, Geschäftsführer der Vorarlberger Kulturhäuser Gesellschaft, um Verständnis für diesen Protesttag.

Kunst und Kultur verstünden sich immer schon als Wegbereiter der Freiheit der Menschen. Die Vorratsdatenhaltung sei ein "Eingriff in die persönliche Freiheit sowie der inner- und außerbetrieblichen Kommunikationsprozesse in einem nicht tolerierbaren Ausmaß", so die Begründung für den Protest.

100.000 Unterschriften gegen Vorratsdatenspeicherung
Unterdessen vermeldete die Bürgerinitiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) am Freitag, dass bereits über 100.000 Österreicher die Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet haben.

Die Politik müsse sich nun so bald wie möglich auf EU-Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen. "100.000 Unterschriften sprechen eine deutliche Sprache: Die Bevölkerung will einen anderen Weg in die Zukunft beschreiten als den, der ihr durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgezwungen wird", sagte Thomas Lohninger, Sprecher des AKVorrat.

Aufruf zu Beteiligung an Verfassungsklage
Parallel zur Bürgerinitiative zeichnemit.at ruft der AKVorrat weiter dazu auf, sich auch an einer zweiten Initiative zu beteiligen: Über die Website verfassungsklage.at könne man sich noch bis Mitte Mai als Mitkläger der Verfassungsbeschwerde gegen das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung registrieren.

Dazu müsse man lediglich ein Onlineformular ausfüllen, die damit generierte Vollmacht ausdrucken und sie dann unterschrieben an den AKVorrat schicken. Das Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, dass der Verfassungsgerichtshof die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und damit aufhebt.

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