Operation Game Over

3.500 Spielerkonten von US-Triebtätern gesperrt

Web
06.04.2012 11:17
"Game Over" heißt es für mehr als 3.500 verurteilte Sexualstraftäter im US-Bundesstaat New York: Ihre Nutzerkonten auf diversen Spiele-Plattformen wurden gesperrt, um minderjährige Gamer vor den potentiell "gefährlichen Online-Raubtieren" zu schützen, wie Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman laut einem Bericht der Website eWeek.com mitteilte. Unterstützung erfuhr die Justiz bei der "Operation: Game Over" von den IT-Schwergewichten Microsoft, Apple und Sony sowie den Spiele-Publishern Electronic Arts, Disney Interactive, Warner Bros. und Blizzard.

"Wir müssen sicherstellen, dass Gaming-Plattformen nicht zu einem digitalen Spielplatz für gefährliche Raubtiere werden. Das bedeutet, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun müssen, um Triebtäter an der Nutzung von Gaming-Netzwerken zu hindern, denen diese als Mittel zur Jagd auf ihre minderjährigen Opfer dienen", sagte Schneiderman dem Bericht nach.

Der Generalstaatsanwalt verwies auf aktuelle Zahlen des Pew Research Center, denen zufolge 97 Prozent aller Jugendlichen im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren via Computer, Konsole und Co. online spielen. Die oftmals unter einem Pseudonym auftretenden Spieler könnten dabei häufig übers Web auch untereinander Kontakt aufnehmen. Vielen Eltern sei das Ausmaß dieser Interaktionsmöglichkeiten nicht bewusst.

Im Bundesstaat New York gibt es derzeit rund 33.000 verurteilte Sexualstraftäter. Sie müssen den Behörden nicht nur ihre Adresse bekannt geben, sondern auch E-Mail-Adressen, Profilnamen und andere Angaben, mittels derer sie online zweifelsfrei identifiziert werden können.

Laut Schneiderman sei man mit diesen Informationen an die Betreiber der Gaming-Plattformen herangetreten und habe sie gebeten, die registrierten Straftäter aus den Netzwerken zu entfernen. Über 3.580 Spielerkonten seien so gelöscht oder gesperrt worden. Dem Generalstaatsanwalt zufolge war es der erste Fall, in dem im Zusammenhang mit Online-Gaming-Plattformen vom Landesgesetz Gebrauch gemacht wurde.

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