"Die Enthaftung wurde an keine Auflagen gebunden", so Christian Gneist, Sprecher des Wiener Straflandesgerichts. Der Reisepass und der Führerschein des Rotlicht-Capos befinden sich dem Vernehmen nach zwar noch in der gerichtlichen Depositenstelle, "aber er kann sie sich jederzeit abholen", so Gneist.
Staatsanwaltschaft: "Natürlich ist das unangenehm"
Da es der Justiz nicht gelungen war, innerhalb seiner zweijährigen U-Haft gegen Richard St. eine Hauptverhandlung zu eröffnen, war dieser am Mittwoch vom Oberlandesgericht auf freien Fuß gesetzt worden: Selbst ein einer schweren Straftat Verdächtiger darf ohne Prozess nicht länger als zwei Jahre in U-Haft gehalten werden. Im Fall von Richard St. steht noch nicht einmal ein Prozesstermin fest.
"Natürlich ist das unangenehm", räumte der Sprecher der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Peter Gildemeister, am Donnerstag ein. Es sei allerdings nicht der erste Fall, dass ein U-Häftling nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist auf freien Fuß gesetzt wird: "Das kommt immer wieder vor. In 98 Prozent aller Fälle ist diese Frist kein Problem. Aber es gibt Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität, wo es manchmal eng wird." Nicht äußern wollte sich Gildemeister zu dem Umstand, dass das Gericht den Einsprüchen der Verteidiger gegen die Anklageschrift teilweise recht gegeben und einzelne Punkte zurückgewiesen hatte.
Verteidiger: "Ich bin kein Hellseher"
"Das OLG hat wesentliche Fakten der Anklage rausgeschossen", erklärte Christian Werner (rechts im Bild), der Rechtsbeistand des Beschuldigten. In Bezug auf eine angeblich geplante "Vergeltungsaktion" gegen eine ehemalige Lebensgefährtin eines der insgesamt fünf Mitangeklagten des Gürtel-Bosses ist laut OLG in der Anklage "die vorliegende Beweislage in diese Richtung nicht hinreichend ausgeführt".
Wie Werner darlegte, dürfte Richard St. derzeit nicht vorhaben, das Land zu verlassen: "Nach meinen Informationen wird er hier bleiben und sich dem Verfahren stellen. Aber ich bin kein Hellseher."
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