Kein Prozess-Termin

Zweijährige U-Haft abgelaufen: Gürtel-Boss enthaftet

Österreich
04.04.2012 14:23
Der mutmaßliche Wiener Gürtel-Boss Richard St., gegen den die Staatsanwaltschaft Wien im vergangenen Jänner eine "Mafia-Anklage" eingebracht hat, befindet sich seit Mittwoch auf freiem Fuß. Nachdem die zweijährige U-Haft abgelaufen war, ohne dass die Hauptverhandlung gegen Richard St. und insgesamt fünf Mitangeklagte begonnen hätte, hat das Wiener Oberlandesgericht die Enthaftung des 41-Jährigen angeordnet.

Gemäß der Strafprozessordnung darf bei einem Verdächtigen, gegen den wegen eines Verbrechens ermittelt wird, das mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, die U-Haft bis zum Beginn der Hauptverhandlung zwei Jahre nicht übersteigen.

Diese Frist ist bei Richard St. und dem Mitangeklagten Peter A. - sämtliche andere Verdächtige sind von der zuständigen Haft- und Rechtschutzrichterin bereits vor geraumer Zeit gegen gelindere Mittel entlassen worden - abgelaufen, ohne dass ein konkreter Termin für ihren bevorstehenden Prozess festgesetzt wurde.

"Geschädigte Personen eingeschüchtert"
Richard St. war am 4. April 2010 bei seiner Ankunft aus der Dominikanischen Republik am Münchner Flughafen verhaftet und nach seiner Überstellung nach Wien in U-Haft genommen worden. Ihm werden unter anderem die Bildung einer kriminellen Organisation, Schutzgelderpressungen, das Schmieden eines Mordkomplotts und Anstiftungen zu absichtlichen schweren Körperverletzungen vorgeworfen (siehe Infobox).

Das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wien ermittelten nach seiner Verhaftung fieberhaft gegen den mutmaßlichen Rotlicht-Capo. Die Ermittler taten sich allerdings mit dem Sammeln von belastendem Beweismaterial schwer, da es der Bande um Richard St. gelungen sei, "die durch die strafbaren Handlungen geschädigten Personen einzuschüchtern", wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella in ihrer Anklageschrift schreibt.

Kein Prozesstermin ohne rechtskräftige Anklage
Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde von den Verteidigern beeinsprucht. Mit ihrem Vorbringen musste sich das OLG auseinandersetzen, das auf Basis des gesamten Akteninhalts den Einspruch der Anwälte eingehend prüfte. Eine Entscheidung des OLG lag zumindest zu Wochenbeginn noch nicht vor. Richter Stefan Erdei, der den Prozess gegen den mutmaßlichen Gürtel-Boss leiten wird, konnte damit die Verhandlung nicht zeitgerecht ausschreiben, um der Zwei-Jahres-Frist Genüge zu tun, da ohne rechtskräftige Anklage kein Prozesstermin fixiert werden kann.

Weder das OLG noch das Wiener Straflandesgericht wollten diesen in der Justiz einzigartigen Schritt vorerst offiziell bestätigen, da der entsprechende Beschluss formal noch nicht zugestellt worden ist. Auch Peter A. soll das Landesgerichtliche Gefangenenhaus bereits verlassen haben.

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