Die EU-Kommission hat zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Einerseits habe die Regierung in Wien die Abfallrahmenrichtlinie und andererseits die Vorschriften zum einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht richtig umgesetzt, bemängelt Brüssel.
Die Frist für die Mitgliedsstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, ist am 5. Juli 2020 abgelaufen. Die betreffenden Mitgliedsstaaten haben sie aber bisher nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die Kommission hat daher an Österreich und fünf weitere EU-Mitglieder Aufforderungsschreiben gesandt.
Zwei Monate Zeit für Antwort
Die nationalen Bestimmungen zum Schienenverkehr in Österreich sowie Ungarn stehen laut der Kommission nicht im Einklang mit der Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass das österreichische Recht den Umfang der Infrastruktur-Verwaltungsfunktionen einschränkt, die zwischen verschiedenen Infrastrukturbetreibern geteilt werden können.
Die Mitgliedsstaaten haben jeweils zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren und die von der Kommission angesprochenen Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort eingehen, kann die Kommission ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Dies ist der nächste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren.
Weitere Versäumnisse
Zwei solche Stellungnahmen wird die Brüsseler Behörde nun an Wien wegen der mangelhaften Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie bzw. der EU-Regelungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung senden. Österreich hat verabsäumt, nationale Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie zeitgerecht nach Brüssel mitzuteilen. Weiters wurde versäumt, die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen für mehrere Luftschadstoffe sicherzustellen.
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