Nur 385 Euro bleiben dem Ehepaar gemeinsam jeden Monat übrig. Damit müssen Medikamente, eventuell benötigte Pflegeleistungen und persönliche Anschaffungen für zwei Personen bezahlt werden. Bisher haben die beiden Pensionisten den Zuschuss zum Fernsprechentgelt erhalten, weil die 86-jährige Frau Pflegegeld der Stufe zwei bezieht. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde der jetzige Antrag aber abgelehnt.
Dabei ist das Einkommen der beiden Senioren nicht gestiegen. Aber der Bezug von Pflegegeld allein ist jetzt nicht mehr Grund dafür, dass der Telefonzuschuss bewilligt wird. Das Haushaltseinkommen ist für die Berechnung entscheidend. "Meine Eltern bekommen zusammen rund 1.700 Euro Pension. Doch davon bleiben nicht einmal 400 Euro übrig, weil der Rest für die Heimkosten einbehalten wird", schildert die Tochter. Das ist aber bei der Berechnung für den Zuschuss egal. Weil Heimkosten als Pauschale gerechnet und damit nicht berücksichtigt werden können. "Würden meine Eltern in einer Wohnung leben, würde die Miete angerechnet werden. Das ist unfair", so die Tochter. Bei dem zuständigen Gebühren Info Service bedauert man, verweist aber auf das Gesetz.
Für das Ehepaar hat man zumindest einen Tipp parat: den Einkommensteuerausgleich beim Finanzamt machen und die Heimkosten als außergewöhnliche Belastungen angeben. Wenn das Finanzamt die Kosten anerkennt, kann der Telefonzuschuss bewilligt werden. Heimbewohner müssen erst zum Finanzamt, damit sie den Zuschuss bekommen? Klingt nach Gesetzeslücke, die repariert gehört!
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