Blutgruppe passt

17 Jahre unschuldig in Haft? Polizei hat neue Erkenntnis

Salzburg
25.03.2012 17:37
Im Fall des Mordes an einer Prostituierten in Salzburg im Jahr 1980, für den ein Welser möglicherweise 17 Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen ist, gibt es nun eine neue Erkenntnis. Beim Vergleich der Blutgruppe eines tatverdächtigen Niederländers und einer Blutspur, die damals auf dem Leibchen des Mordopfers gefunden worden war, stellten die Ermittler eine Übereinstimmung fest.

Am 5. November 1980 war die Prostituierte Heidemarie M. erwürgt in einer Wohnung in Salzburg aufgefunden worden. Ihr damaliger Zuhälter "Mandi" wurde daraufhin verhaftet. Obwohl er die Tat bestritt und offenbar keine Beweise für seine Schuld vorlagen, wurde Manfred B. schließlich in einem Indizien-Prozess 1981 zu 20 Jahren Haft verurteilt. 1997 kam er frei.

Blutgruppe stimmt mit Spuren am Tatort überein
Ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrücken brachte im Vorjahr den Fall wieder ins Rollen und führte die Ermittler auf die Spur des Niederländers - auf einem Etui am Tatort konnte ein Fingerabdruck des mittlerweile 47-Jährigen festgestellt werden. Bei seiner Vernehmung Ende des Vorjahres stritt der Mann jedoch ab, Opfer oder Zuhälter gekannt zu haben. Zudem will er nie am Tatort gewesen sein. Wie der Abdruck auf die Schatulle, aus der nach dem Mord umgerechnet 3.000 Euro fehlten, gekommen war, konnte der 47-Jährige nicht erklären (siehe Infobox).

Und nun stimmt auch noch sein Blut der Gruppe 0 - eine Probe hatte er Ende 2011 freiwillig abgegeben - mit den Blutspuren am Tatort überein. Diese Blutgruppe hatte weder das Opfer noch der Verurteilte. Jedoch weist die Gerichtsmedizin in ihrem Gutachten darauf hin, dass rund 35 bis 40 Prozent der Bevölkerung diese Blutgruppe hätten. Der Mann steht damit weiterhin unter Tatverdacht, befindet sich aber nicht in Polizeigewahrsam.

Mittlerweile wurden auch drei Zeugen aus dem damaligen Umfeld des Opfers von der Polizei in Salzburg zum Mordfall befragt. Diese konnten sich aber kaum noch an Einzelheiten erinnern.

Suche nach weiteren Beweismitteln
Clemens Krabatsch, Rechtsanwalt des verurteilten Manfred B., wollte zudem noch weitere Beweismittel und Spuren zum Mordfall suchen lassen - etwa das Kabel, mit dem die Prostituierte erdrosselt worden war. Da der Akt in der Justizanstalt Salzburg aber inzwischen geschreddert wurde und sich auch in den Unterlagen der Vollzugsanstalt Garsten keine Hinweise befinden, geht er davon aus, dass das Kabel nicht mehr für allfällige Untersuchungen zur Verfügung steht.

Allerdings will sich Krabatsch noch einmal an das Landesgericht Salzburg wenden und fragen, ob in der Gerichtsmedizin noch Beweismittel des Mordopfers gelagert sind. Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Verfahrens, die von der Staatsanwaltschaft Salzburg beantragt wurde, steht indes weiter aus.

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