Um rund 5 Prozent

Mieten für 300.000 Haushalte steigen ab 1. April

Österreich
23.03.2012 16:10
Rund 300.000 österreichische Haushalte müssen ab 1. April um gut fünf Prozent mehr für ihre Wohnung zahlen. Dann werden die Mieten nach dem sogenannten Richtwertmieten-System angehoben. Die Regelung gilt österreichweit, trifft aber vor allem die Wiener. Betroffen sind nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten, die vor 1945 errichtet wurden.

Geschätzte 220.000 der bundesweit rund 300.000 betroffenen Wohnungen befinden sich in Wien. Dort erhöhen sich die Richtwerte von 4,91 auf 5,16 Euro, wie aus der am Freitag veröffentlichten Verlautbarung des Justizministeriums hervorgeht. Dies entspricht einem Anstieg um rund 5,1 Prozent.

Die Quadratmeter-Richtwerte (in Euro) sind je nach Bundesland verschieden:

Bundesland

Ab 1.4.2012

Bis 31.3.2012

Wien

5,16

4,91

Burgenland

4,70

4,47

Kärnten

6,03

5,74

Niederösterreich

5,29

5,03

Oberösterreich

5,58

5,31

Salzburg

7,12

6,78

Steiermark

7,11

6,76

Tirol

6,29

5,99

Vorarlberg

7,92

7,53

Die tatsächlichen Mieten liegen aber noch weit darüber, denn zum bloßen Richtwert können noch Zuschläge für Lage oder Ausstattungsmerkmale berechnet werden, außerdem kommen noch die Betriebskosten und die Umsatzsteuer hinzu.

Bereits seit Herbst vergangenen Jahres müssen rund 300.000 österreichischen Haushalte, die einen vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Mietvertrag haben, um 5,5 Prozent mehr für ihre Wohnung zahlen (siehe Infobox).

Arbeiterkammer kritisiert System
Das System der Richtwertmieten wird von der Arbeiterkammer als unzureichend kritisiert, etwa weil der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Zuschläge im Mietvertrag anzuführen, und weil diese de facto nach oben hin nicht begrenzt sind. "Das System ist sehr undurchsichtig. Wir wollen, dass die Zuschläge klar in ein Gesetz gefasst werden und dass sie nicht mehr als 20 Prozent der Mietkosten ausmachen dürfen", sagte Walter Rosifka, Mietrechtsexperte der AK Wien, am Freitag. "Außerdem soll die Anpassung statt alle zwei Jahre nur alle fünf Jahre stattfinden und nur die Hälfte der Inflation umfassen."

Die Arbeiterkammer fordert für die nächste Mietrechtsnovelle zudem eine Entrümpelung des Betriebskosten-Katalogs, erklärte Rosifka. Grundsteuern, Versicherungskosten und Hausverwaltung seien "alles Kosten, die nicht von den Mietern verursacht werden und dürfen daher nicht weiterverrechnet werden". Ein durchschnittlicher Haushalt könnte sich damit 600 Euro im Jahr ersparen.

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