Geldstrafen

Drei Schuldsprüche im Insider-Prozess gegen Bierbrauer

Österreich
23.03.2012 14:52
Nach fünf Verhandlungstagen ist am Freitag die zweite Auflage des sogenannten "Insider-Prozesses" gegen elf frühere Bierbarone bzw. deren Angehörige mit - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen für drei der Angeklagten zu Ende gegangen. Richter Georg Olschak sprach Nikolaus Kretz, Sohn des früheren Brau-Union-Vorstandes Fritz Kretz, Ex-BBAG-Aufsichtsrat Wilhelm Mathes sowie Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger wegen Insiderhandels im Zusammenhang mit dem 2003 erfolgten Verkauf der BBAG/Brau-Union an Heineken schuldig.

Für die restlichen noch verbliebenen acht Angeklagten gab es Freisprüche. Bereits zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Paul Kretz zurückgezogen. Sowohl die Verteidiger der Verurteilten als auch Staatsanwalt Bernhard Löw und die Vertreterin der Finanzmarktaufsicht (FMA), Ingrid Wilfing, legten gegen die Urteile Berufung ein. Staatsanwalt und FMA beriefen nicht nur gegen das Urteil gegen Nikolaus Kretz, sondern auch gegen die Freisprüche für Christian Beurle sowie dessen Söhne Ludwig und Stefan. Keine Einwände gab es gegen die Freisprüche für Karl Büche, dessen Ehefrau und Schwiegertochter, Heinz-Peter Mathes und die Ehefrau von Christian Atzwanger.

108.000 Euro Geldstrafe gegen Trio verhängt
Nikolaus Kretz wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 54.000 Euro verurteilt, Wilhelm Mathes fasste eine Geldstrafe von 36.000 Euro aus, Christian Atzwanger wurde zu 18.000 Euro Strafgeld verurteilt. Außerdem müssen die Verurteilten auf die aufgrund der Aktiendeals eingenommenen Gewinne verzichten. Diese "Abschöpfung" ist aber im Falle der von Nikolaus Kretz für die TBL-Liegenschaftsverwaltungs AG erworbenen Aktien nicht mehr möglich, da diese bereits liquidiert und gelöscht worden sei, sagte Staatsanwalt Löw. Auf die TBL entfiel ein Gewinn von rund 950.000 Euro, privat streifte Kretz rund 200.000 Euro Gewinn ein.

Am letzten Verhandlungstag waren zuvor die letzten vier Beschuldigten - Ulrike Büche und deren Schwiegertochter Astrid, sowie Heinz-Peter Mathes und Irene Atzwanger einvernommen worden. Alle betonten, sich bei ihren Aktienkäufen nicht auf Insiderinformationen gestützt zu haben. Auf die geplante Einvernahme von 17 Zeugen wurde anschließend verzichtet.

Richter beklagt teilweise zu wenige Indizien
Richter Olschak betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es teilweise für eine strafrechtliche Verurteilung zu wenige Indizien gegeben habe. Hinsichtlich der Familie Beurle zeigte er sich überzeugt, dass diese ihre Aktienkäufe auf jeden Fall durchgeführt hätte, auch ohne Insiderinformationen. Ihnen sei es bei ihren Aktienkäufen einzig und allein um die Haltung des Vorsprungs bezüglich der Anteile gegenüber anderen Kernaktionären gegangen. Wilhelm Mathes beurteilte der Richter als Primärinsider. Als strafmindernd habe er die lange Verfahrensdauer, als erschwerend die wiederholten Käufe berücksichtigt.

In einem ersten Prozess 2007 waren die Angeklagten großteils vom Vorwurf freigesprochen worden, im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der BBAG/Brau Union an den niederländischen Heineken-Konzern Insiderinformationen missbraucht und sich unrechtmäßig bereichert zu haben. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob später bei elf Personen die Freisprüche allerdings auf, eine ihnen in weiterer Folge angebotene Diversion scheiterte an den Einwänden von OLG und FMA.

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