Neue Vorwürfe

Grasser soll 2,6 Mio. Euro an Steuern hinterzogen haben

Österreich
23.03.2012 10:03
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll Steuern in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro hinterzogen haben. Das geht laut "Format" aus vorläufigen Berechnungen in einem Anlassbericht des zuständigen Wiener Finanzamtes hervor. Das Magazin beruft sich dabei auf den 51-seitigen Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien, mit dem am 13. Februar die Hausdurchsuchungen bei Grasser für rechtmäßig erklärt wurden.

Im OLG-Beschluss findet sich auch eine umfassende Würdigung des Finanzstrafverfahrens gegen Grasser, aus dem das Wirtschaftsmagazin zitiert. Dabei ist von "gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung" die Rede. Zu diesem Vorwurf befragt, meinte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter: "Das stimmt natürlich nicht". Für den Ex-Finanzminister gilt die Unschuldsvermutung.

Mit neun Millionen Euro jongliert?
Grasser hat laut den Aufstellungen mit rund neun Millionen Euro jongliert und diese über Steueroasen scheibchenweise an der Finanz vorbei wieder nach Österreich transferiert. So ist etwa am 24. August 2007 eine Meinl-Provision in Höhe von 4,38 Millionen Euro von der Meinl Bank in Antigua an Grassers Silverwater Invest & Trade auf den British Virgin Islands geflossen. Von dort sind in neun Tranchen 3,37 Millionen Euro - an der Finanz vorbei - an Grassers Valuecreation in Wien überwiesen worden, geht aus dem Bericht hervor.

Ein weiterer abenteuerlicher Geldfluss startete demnach von einem Konto der Meinl Bank in Wien. Von dort wurden in sieben Tranchen 4,569 Millionen Euro auf ein Grasser-Konto bei der Centrum Bank in Vaduz überwiesen und von dort wiederum in vier Tranchen auf ein Konto der Man-Angelus Holdings bei der Centrum Bank verschoben. Auch hier habe die Finanz keinen Cent gesehen, so das Magazin. Zurück nach Österreich seien die Gelder über günstige Darlehen gelangt: Die Liechtensteiner Grasser-Stiftungen Silverland und Waterland borgten Grasser, was er brauchte, heißt es.

Briefkastenfirmen-Geflecht der Finanz verschwiegen?
Die Existenz von Stiftungen und des Briefkastenfirmen-Geflechts sowie die Tatsache, dass Grasser auf vielen Konten wirtschaftlich Berechtigter war, seien der Finanz verschwiegen worden. Dazu das OLG: "So soll er nach dem Stand der Investigationen wesentliche, in steuerrechtlicher Hinsicht bedeutsame Informationen dem Finanzamt gegenüber bewusst nicht offengelegt haben", um so eine "für ihn günstige Intransparenzbeurteilung der Waterland Stiftung" zu erreichen.

Die Klassifizierung als intransparente Stiftung war laut OLG für Grasser wichtig, weil sie den "steuerlichen Durchgriff auf sein Vermögen als Stifter verhindert, obwohl die Einkünfte tatsächlich ihm zuzurechnen waren, weil so die ihm zugeflossenen Provisionen verwaltet werden sollten".

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele