Keine Einigung gibt es im Zivilprozess um einen Dachstuhlbrand in Dornbirn infolge eines Feuerwerks: Die Versicherung will trotz eines Gutachtens, das die Zünderin entlastet, nicht zahlen.
Es geht um rund 60.000 Euro, die die Gebäudeversicherung des Mehrparteienhauses partout nicht berappen will. Sie ist der Auffassung, dass das Feuer im September 2021 von einer damals 17-jährigen Jugendlichen verursacht worden sei - diese hätte unsachgemäß einen Feuerwerkskörper gezündet. Auch die Privathaftpflicht der Mutter, bei der die Teenagerin mitversichert ist, fühlt sich nicht zuständig und weigert sich, auch nur einen Cent zu zahlen.
In der freitägigen letzten Verhandlung am Zivilgericht in Feldkirch vermochte auch das Gutachten des Sachverständigen für Pyrotechnik, Bernd Doppler, nichts an der Haltung der Parteien zu ändern. Und das, obwohl dieser in seinem Gutachten zu besagter Feuerwerksbatterie der Klasse F2 zum Schluss kommt: „Für einen Konsumenten ist anhand der angeführten Informationen auf der Verpackung nicht klar, wie er den Feuerwerkskörper konkret zu bedienen hat und welche Gefahren davon ausgehen.“ Die Warnhinweise - sprich, Piktogramme und Erklärungen - seien selbst für einen Erwachsenen unzureichend. Doppler kritisiert dabei auch die vor wenigen Jahren erfolgte Herabsetzung des Benutzeralters für Feuerwerkskörper auf 16 Jahre.
Für einen Konsumenten ist anhand der angeführten Informationen auf der Verpackung nicht klar, wie er den Feuerwerkskörper konkret zu bedienen hat.
Bernd Doppler, Sachverständiger für Pyrotechnik
Zum Geburtstag ihres Freundes hatte die damals 17-Jährige in der Nacht zum 19. September 2021 eine Feuerwerksbatterie vor dem Mehrparteienhaus in der Marktstraße gezündet und dadurch unwissentlich einen Dachstuhlbrand ausgelöst. Erst nachdem sie tags darauf entsprechende Berichte im Internet entdeckt hätten, sei ihnen klar geworden, dass der Dachstuhlbrand möglicherweise mit ihrem Feuerwerk im Zusammenhang stehe. Daraufhin meldeten sich die beiden bei der örtlichen Polizei.
Klagsvertreter Danijel Nicolic ist trotz der Blockadehaltung der Versicherung weiterhin guter Dinge: „Auf Grundlage des Sachverständigengutachtens hat die Haftpflichtversicherung den Schadensfall zu decken.“ Das letzte Wort ergeht schriftlich durch Richterin Simone Winklbauer.
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