Korruptionsgesetz

Lobbyingverband: Kein Problem mit Anfütterungsverbot

Österreich
10.03.2012 09:56
Der österreichische Lobbyingverband ALPAC hat kein Problem mit der vom Justizministerium geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Im Gegenteil: ALPAC-Vorstand Andreas Kovar fordert strengere Bestimmungen gegen das "Anfüttern" von Politikern und Beamten mit kleinen Geschenken. Dass das am Dienstag im Justizausschuss anstehende "Lobbyistenregister" zur Korruptionsvermeidung dienen wird, glaubt Kovar allerdings nicht.

Kovar plädiert dafür, Geschenke an Politiker und Beamte bis auf eine geringe Bagatellgrenze von 50 Euro völlig zu verbieten. "Es muss möglich sein, mit Behörden Umgang zu pflegen, ohne auch nur einen Kugelschreiber zu schenken", sagt der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Kovar & Köppl.

Das Argument, strenge Anfütterungsverbote würden das Sponsoring von Kulturveranstaltungen gefährden, weil die Sponsoren dann keine Politiker und Beamte mehr einladen dürften, hält Kovar für "perfid". Großsponsoren könnten ihre Kartenkontingente ja weiterhin verschenken, "aber halt nicht an Amtsträger". Die könnten sich den Aufenthalt bei den Salzburger Festspielen auch selbst finanzieren: "Es gibt keine Notwendigkeit, sich das von einem Unternehmen bezahlen zu lassen."

"Lobbyistenregister" nur teilweise sinnvoll
Dass das am Dienstag im Justizausschuss des Nationalrats anstehende "Lobbyistenregister" der Korruptionsbekämpfung dienen wird, glaubt Kovar nicht. Sinn machen würde es seiner Meinung nach nur dann, wenn man gleichzeitig auch den Einfluss von Interessensvertretern auf die Gesetzgebung transparent machen würde.

Anstatt Gesetze hinter verschlossenen Türen zu erstellen und nur "Insidern" die Mitarbeit zu ermöglichen, sollte die Regierung ihre Vorhaben frühzeitig transparent machen (etwa über Strategiepapiere nach Vorbild der EU-"Weißbücher") und im Gesetz dann auch ausweisen, wer sich für die jeweiligen Formulierungen stark gemacht hat ("legistischer Fußabdruck"). Dann könne man auch im Lobbyistenregister nachsehen, in wessen Auftrag der Betreffende tätig sei.

ALPAC fordert transparentere Gesetzgebung
Nötig seien sowohl eine transparente Gesetzgebung als auch stärkere Mitwirkungsrechte für alle Interessierten. Die derzeit übliche öffentliche Begutachtung von Gesetzesentwürfen erfüllt diese Vorgaben nach Kovars Ansicht nicht, weil die Texte davor schon weitgehend fixiert würden. Dies sei "das Gegenteil von Transparenz".

Als gutes Beispiel sieht Kovar die im aktuellen Untersuchungsausschuss diskutierte Novelle der Universaldienstverordnung 2006, die offenbar von der Telekom Austria initiiert wurde. Ein "legistischer Fußabdruck" hätte hier von Anfang an klar gemacht, woher der Entwurf für die Novelle kam.

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