"Eine Sauerei"

Elfjähriges Mädchen von Musiklehrer in NÖ begrapscht

Niederösterreich
09.03.2012 10:52
Für das Begrapschen seiner elfjährigen Schülerin ist ein 50 Jahre alter Musiklehrer am Freitag am Landesgericht Korneuburg zu neun Monaten bedingter Haft und 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Pädagoge soll das Mädchen über Monate hinweg regelmäßig unsittlich berührt haben - teils auch unter der Kleidung. Der Mann nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Die Übergriffe auf das zum Tatzeitpunkt elfeinhalbjährige Mädchen ereigneten sich von September 2009 bis Mai 2010 wöchentlich während des Einzelunterrichts. Der Mann hatte zuvor 25 Jahre lang als Musiklehrer gearbeitet und war 15 Jahre lang bei der Gemeinde im Bezirk Gänserndorf angestellt gewesen. 2007 hatte das Mädchen dort mit dem Querflötenunterricht bei ihm begonnen, zwei Jahre später kam es zu den vorgeworfenen Taten.

"Habe ihr Schweigen vollkommen falsch verstanden"
Vor Richter Helmut Neumar und den beiden Schöffen legte der 50-Jährige ein reumütiges Geständnis ab. Bei der ersten Berührung an der Schulter habe er sich noch gedacht, dass er das nicht tun dürfe, dann seien die Taten aber doch passiert. "Sie haben Ihre Autorität ausgenützt", stellte Neumar fest. "Das ist mir jetzt vollkommen klar", antwortete der Mann, der sich seit dem Vorjahr freiwillig einer psychotherapeutischen Behandlung unterzieht. "Ich habe ihr Schweigen vollkommen falsch verstanden, ich habe gedacht, dass es ok ist", meinte er.

"Es war eine Anziehung da, ich würde das nicht als Verliebtheit bezeichnen", führte der Beschuldigte weiter aus. "Dann war es Geilheit", bemerkte der Richter. "Das kann man so sagen", gab der 50-Jährige zu. Er habe nun in der Therapie gelernt, wie falsch sein Handeln gewesen sei und was für Folgen es für das Opfer hatte.

"Was Sie angerichtet haben, ist eine Sauerei"
"Sie haben schamlos Ihre Stellung ausgenützt", schalt der Richter bei der Urteilsverkündung. "Was Sie angerichtet haben, ist eine Sauerei", das Mädchen habe monatelang ein Martyrium erlitten. Wegen der Vielzahl der Übergriffe und dem langen Deliktzeitraum habe man sich für eine deutliche Haft- und Geldstrafe entschieden.

Aufgrund des ordentlichen Lebenswandels, des reumütigen Geständnisses, der begonnenen Therapie und des inneren Denkprozesses, der offensichtlich eingesetzt habe, habe man sich aber dazu entschieden, die Freiheitsstrafe bedingt zu erlassen. Allerdings darf der Mann drei Jahre lang nicht mehr als Musiklehrer für Minderjährige im Einzelunterricht tätig sein.

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