Unfall auf Flucht

Brutaler Schläger und Taxiräuber in Salzburg verurteilt

Salzburg
06.03.2012 09:03
Ein 45-jähriger Taxifahrer ist von einem 20-jährigen Oberösterreicher aus dem Bezirk Braunau am 1. Mai des Vorjahres so schwer verletzt worden, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der brutale Angreifer, der auch noch das Taxi des Opfers raubte, wurde am Montag am Landesgericht Salzburg wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Der Taxler hatte den Kellner nicht mitnehmen wollen, weil dieser kein Bargeld dabei hatte. Daraufhin rastete der 20-Jährige aus. Der alkoholisierte Bursch versetzte seinem Opfer massive Fußtritte, traf dabei den Chauffeur auch am linken Auge. Seither sieht das Prügelopfer nur mehr "Doppelbilder".

Der Beschuldigte wurde aufgrund anderer ihm vorgeworfener Delikte zudem wegen schwerer Körperverletzung, schweren Diebstahls, Sachbeschädigung und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete eine Einweisung des 20-Jährigen in eine Anstalt für geistig höhergradig abnorme Rechtsbrecher an. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an, der Angeklagte bat um Bedenkzeit.

Sehkraft massiv eingeschränkt
Der Vorfall mit den massiven Fußtritten gegen den Taxifahrer ereignete sich um etwa 5 Uhr nach einem Disco-Besuch im "Atrium West" nahe der Stadt Salzburg bei einem Taxistand. Er sei ausgeflippt, weil ihn der Chauffeur nicht ohne Geld mitnehmen wollte - er hätte ja nur zu einem Bankomat fahren wollen und dem Lenker dann den Fuhrlohn gegeben, schilderte der 20-jährige Angeklagte am ersten Prozesstag am 11. Jänner.

Der Oberösterreicher versetzte dem Vater von zwei Kindern heftige Faustschläge gegen Gesicht und Körper. Als der Taxifahrer auf dem Boden lag, stülpte ihm der Bursche die Jacke über den Kopf und verpasste ihm "wuchtige Fußtritte in die Augenregion", schilderte Staatsanwältin Karin Sperling den Geschworenen des Jugendgerichts. Der Taxifahrer erlitt Rissquetschwunden, einen Trommelfellriss, einen Bruch des linken Augenbogens und einen Abriss des unteren Augenmuskels. "Er kann sich nur mehr frei bewegen, wenn er das linke Auge abdeckt. Das Zusammenspiel beider Augen ist auf Dauer gestört", erklärte die Staatsanwältin.

Auf Flucht mit Taxi Unfall gebaut
Die Anklägerin legte dem Beschuldigten auch noch weitere Delikte zur Last. Er habe dem Taxler 100 Euro geraubt und sich mit dessen Auto davon gemacht. 500 Meter weiter krachte der Pkw dann in einen Begrenzungsstein (Bild). Der Oberösterreicher bestritt allerdings den Raub - er habe zwar mit dem Wagen flüchten wollen, aber kein Geld genommen. Das Geschworenengericht wertete die Tathandlung dennoch als schweren Diebstahl.

Kombinierte Persönlichkeitsstörung
Bereits eineinhalb Monate zuvor hatte der 20-Jährige in St. Pantaleon in Oberösterreich einen Zugführer in der Lokalbahn der Salzburg AG mit seinen Fäusten krankenhausreif geschlagen. Der Braunauer wollte "zum Aufwärmen" Turnübungen machen, was dem Zugführer aber missfiel - er forderte den 20-Jährigen auf, die Bahn zu verlassen. Danach rastete der junge Mann aus.

Ein neuropsychiatrisches Gutachten über die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten wurde ebenfalls erörtert. Er sei zwar zurechnungsfähig, leide aber an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, erklärte Gutachter Ernst Griebnitz. Bei Alkoholmissbrauch werde der Oberösterreicher hoch aggressiv. Es sei dann nicht ausgeschlossen, dass er ähnliche Taten begehe. Der Gutachter riet zu einer stationären Therapie und zu einer Einweisung in eine Anstalt für psychisch abnorme Rechtsbrecher.

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