Der Serbe hatte seine Frau mehrmals misshandelt - und wurde am Landesgericht Feldkirch zu 1200 Euro Strafe verurteilt.
„Ja, wir haben gestritten und uns gegenseitig beleidigt. Sie nannte mich Dreckszigeuner und ich sie faule Sau. Aber geschlagen habe ich meine Frau nie“, beteuert der Angeklagte. Worauf Richter Christoph Stadler dem 27-jährigen nunmehrigen Ex-Gatten des Opfers die Frage stellt, weshalb die Frau die Anschuldigungen erfinden sollte. Der Beschuldigte ist sich sicher: „Weil ich das Sorgerecht für unseren gemeinsamen Sohn beantragt habe, nachdem sie seit ihrem Schlaganfall nicht mehr in der Lage ist, sich um den Kleinen zu kümmern.“
Aussage gegen Aussage
Konkret geht es um drei Vorfälle zwischen 2018 und 2021. Dabei soll der Serbe der Frau ins Gesicht geschlagen haben. Einmal soll sie sogar mit dem Kopf gegen einen Kasten gestürzt sein. Das Opfer erstattet Anzeige. Fortan gibt es in Bezug auf das gemeinsame Kind eine Besuchsregelung.
Nachdem sich die Frühpensionistin nicht daran hält, beantragt der Ex das alleinige Sorgerecht - und erwirkt immerhin, dass er sein Kind öfters sehen darf als bisher.
Es steht hier Aussage gegen Aussage. Aber ich glaube den Aussagen ihrer Ex-Frau, dass es zu Tätlichkeiten gekommen ist.
Der Richter
Und so bleibt die Altlast der fortgesetzten Gewalt: „Es steht hier Aussage gegen Aussage. Aber ich glaube den Aussagen ihrer Ex-Frau, dass es zu Tätlichkeiten gekommen ist“, so der Herr Rat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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