Gutachten überrascht

Leiche im Auto: Aber Corona-Leugner tickt normal

Oberösterreich
22.09.2023 17:15

Der von der Polizei gesuchte 39-jähriger Mühlviertler Florian O. chauffierte vor einigen Wochen seine tote Ehefrau im Kofferraum seines Autos herum. Die Richterin holte vor Prozessbeginn ein Gutachten über seine Psyche ein - die Störung der Totenruhe ist dabei übrigens gar kein Thema.

Durchschnittlich, normal – laut dem Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner könnte Florian O. (39) ein „Otto Normalverbraucher“ sein. Ist er aber nicht.

Ganz Österreich hat Ende Juli über ihn gesprochen, nachdem er in Ansfelden mit der Leiche seiner kurz zuvor verstorbenen Ehefrau Tanja (38) aus Puchenau im Kofferraum in eine Polizeikontrolle geraten war – die Söhne (11 und 15 Jahre) und die fünfjährige Tochter saßen auch im Pkw. Ihre Mutter war einer unbehandelten Brustkrebserkrankung erlegen. Am Barbarafriedhof in Linz liegt inzwischen ein Brief des weiterhin inhaftierten Witwers an seine tote Ehefrau. Doch das von der Richterin des Landesgerichts Linz angeforderte psychiatrische Gutachten hat gar nichts mit dem Herumkutschieren der toten Ehefrau zu tun.

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Da der Beschuldigte laut Gutachten zurechnungsfähig war und von ihm keine Gefahr ausgeht, gibt es keinen Grund für eine Unterbringung in einer Anstalt.

(Bild: Dostal Harald)

Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichts Linz

Vielmehr geht es um die anstehende Verhandlung nach dem Verbotsgesetz, bei der sich der wohl bekannteste Corona-Leugner Oberösterreichs demnächst nach dem Paragrafen 3h verantworten muss. Denn er soll wiederholte Male öffentlich die Gräuel der Naziherrschaft geleugnet beziehungsweise verharmlost haben. Der Staatsverweigerer war bei einem ähnlichen Verfahren schon im März 2022 zu zwölf Monaten Haft, davon vier unbedingt, verurteilt worden und hatte drei Monate auch abgesessen. Den Termin am 31. August 2022 „schwänzte“ er und tauchte unter – bis er mit der Leiche im Auto gestoppt wurde.

Zurechnungsfähig und nicht gefährlich
Das Gutachten sollte klären, ob Florian O. in einem forensischen Zentrum untergebracht werden kann. Doch Adelheid Kastner bescheinigt dem gelernten Gärtner, der während der Corona-Zeit einen sehr eigenen Weg eingeschlagen hatte, dass er an „keiner Störung oder psychischen Erkrankung“ leide, durchschnittlich intelligent sei, während der Tatzeit immer zurechnungsfähig war und jetzt auch ist und von ihm keine Gefahr ausgeht.

Damit wird sich der Corona-Leugner ganz normal vor den Geschworenen verantworten müssen; Strafdrohung: bis zehn Jahre Haft. Da keine besondere Gefährlichkeit attestiert wurde, fällt die Möglichkeit einer Bestrafung bis 20 Jahre weg. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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