Völlig unschuldig zum Handkuss gekommen, fühlte sich ein Musikfan aus der Steiermark. Das Konzert, für das er Tickets gekauft hatte, fand nicht statt, weil sich die Band aufgelöst hat. Und dafür sollte er quasi Gebühren bezahlen.
Zwei Tage nach dem Kartenkauf erfolgte die überraschende Nachricht, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss. Die Band hatte ihre Auflösung öffentlich bekannt gegeben, just an jenem Tag, an dem Leser Dieter K. die Tickets gekauft hatte. Ihm wurde mitgeteilt, dass er die Kosten abzüglich einer Servicegebühr zurückerhalten werden. Doch damit war der Steirer nicht einverstanden.
Gebühr auch bei Absage fällig
„Ich bin nicht gewillt, die Servicegebühr zu bezahlen, da ich weder storniert noch irgendeinen Service in Anspruch genommen habe. Man kann doch nicht mich für den Ausfall belangen“, so seine Beschwerde an die Ombudsfrau. Die Servicegebühr sei bei weder bei Absage noch Verschiebung erstattbar, hatte die Ticketplattform zuvor mitgeteilt.
Doch Kulanz gezeigt
Die Ombudsfrau hat bei Veranstalter und Kartenbüro nachgefragt. Auch dort fühlt man sich unschuldig. Denn die Auflösung jener Band sei nicht vorherzusehen gewesen. Man habe sich korrekt verhalten und alle Informationen an die Kunden weitergegeben. Da man die Situation von Herrn K. gut nachvollziehen können, werde man aus Kulanz die Servicegebühr refundieren.
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