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Außerdem müssen künftig alle eingesetzten Fahrzeuge mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein. Auch in Sachen Umwelt gibt es neue Kriterien: Für das Taxi-Gewerbe neuzugelassene Fahrzeuge müssen ab dem 1. April 2012 den Emissionsgrenzwerten Euro 5 bzw. ab dem 1. September 2015 Euro 6 entsprechen. Sie sind damit bei den Emissionsstandards an die höchste Gesetzgebungsstufe gebunden.
Ältere Fahrzeuge würden nicht mehr neu als Taxis zugelassen, wurde betont. "Mit diesen neuen Bestimmungen wollen wir sowohl im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten als auch des Tourismusstandorts zur Qualitätssicherung im Taxi-Gewerbe beitragen", betonte Frauenberger.
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