Im Frühjahr wurde die Ehe von Anna N. und dem Vater ihres vierjährigen Sohnes geschieden. Die Eltern, beide sind nicht österreichische Staatsbürger und leben in Wien, einigten sich auf die gemeinsame Obsorge. „Meine Mandantin hat nur zugestimmt, weil sie von dem Mann, einem Waffen- und Drogenliebhaber, in Ruhe gelassen werden wollte“, erklärt Anwältin Banu Kurtulan.
Im September war Frau N. mit ihrem Sohn für einige Wochen im Ausland um Verwandte zu besuchen. Währenddessen ging der Vater des Kindes in Wien zu Gericht und beantragte die alleinige Obsorge. Er behauptete vor dem Richter, seine Ex-Frau hätte den Sohn entführt und würde nicht mehr nach Österreich zurückkehren. Was ein völliger Unsinn ist, wie die Anwältin weiß: „Meine Mandantin den Kindesvater und unter anderem den Kindergarten informiert!“
Das hätte auch der zuständige Richter ganz leicht überprüfen können, hätte er die Mutter oder irgendeinen anderen Zeugen auch nur ein einziges Mal befragt oder überhaupt vorgeladen. Unfassbar, aber der Richter hat sich einzig und alleinauf die Behauptungen des Vaters verlassen – und ihm sofort die alleinige Obsorge übertragen! Weder die Mutternoch ihre Anwältin wurden davon informiert!
Vom letzten Besuchswochenende beim Vater ist der Vierjährige nicht zurück gekehrt. Die Berufung gegen seinen Beschluss hat der Richter einmal zur Seite gelegt. Er möchte erst über andere Anträge entscheiden! Möchte er auch die Verantwortung dafür übernehmen, was mit dem Buben passiert?!? Ein Skandal, der seinesgleichen sucht!
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