Bluttat mit Hammer

Nach Mord in Wien-Penzing: 20 Jahre Haft für Tunesier

Wien
05.12.2011 15:53
Ein 38-jähriger Tunesier ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen Mordes an einem Funktionär der ehemaligen tunesischen Regierungspartei RCD zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der 69-jährige Mohamed T. war am 28. Jänner 2011 vor seinem Wohnhaus in Wien-Penzing erschlagen worden. Trotz seiner Unschuldsbeteuerungen kamen die Geschworenen zu dem Schluss, dass es sich bei Ahmed K., der in der Bundeshauptstadt zuletzt für eine Sicherheitsfirma arbeitete, um den Täter handelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ahmed K. legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Ein 26-jähriger Landsmann des Hauptangeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Beitragstäterschaft angelastet hatte, wurde von dem zentralen Vorwurf der Anklage freigesprochen. Wegen einer vorangegangenen Verleumdung des späteren Mordopfers kam der Mann mit acht Monaten bedingt davon.

Wohl finanzielles Motiv
Mohamed T. hatte in Wien jahrelang einen Verein geleitet, der der Partei des gestürzten tunesischen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali nahestand. Politische Hintergründe dürften bei seinem gewaltsamen Tod aber keine Rolle gespielt haben. Laut Staatsanwältin Eva Maria Stangl waren vielmehr finanzielle Unstimmigkeiten ausschlaggebend.

Ahmed K. hatte seinem prominenten Landsmann 20.000 Euro für den Ankauf einer Eigentumswohnung sowie eines Grundstücks in seiner Heimat übergeben. Die Wohnung soll dann von Personen aus dem Umfeld von Mohamed T. verwüstet worden sein, während Ahmed K. hinsichtlich des Grundstücks keine schriftliche Bestätigung für den rechtmäßigen Erwerb erhielt.

Opfer Zahnprothese aus Mund geschlagen
Er fühlte sich übers Ohr gehauen, und aus der ursprünglichen Freundschaft zu Mohamed T. soll Hass entstanden sein, führte die Anklägerin ins Treffen. Einige Wochen vor der Bluttat, als ihm der 69-Jährige zumindest 200 Euro zurückgeben wollte, soll er diesem ins Gesicht gespuckt und einen Fußtritt versetzt haben, weil er sich verhöhnt fühlte.

Zwei Tage vor dem tödlichen Aufeinandertreffen, als der Jüngere den Funktionär zufällig auf der Mariahilfer Straße sah, verpasste er ihm laut Anklage eine derart kräftige Ohrfeige, dass dem 69-Jährigen die Zahnprothese aus dem Mund fiel.

69-Jährigen mit Hammer getötet
Schließlich kaufte Ahmed K. einen eineinviertel Kilogramm schweren Hammer, mit dem er sich gemeinsam mit dem mitangeklagten 26-jährigen Bekannten zum Wohnhaus des 69-Jährigen in der Linzer Straße begab. Dort passten sie Mohamed T. ab, und als dieser gegen 22.30 Uhr heimkehrte, soll ihn Ahmed K. mit dem Hammer attackiert haben. Er versetzte ihm mehrere wuchtige Schläge, woraufhin der 69-Jährige mit Schädelbrüchen und einem schweren Schädel-Hirn-Trauma ins Koma fiel. Sieben Tage später erlag er im Spital seinen Verletzungen.

Die beiden Angeklagten belasteten sich wechselseitig und behaupteten, der jeweils andere habe den Mann auf dem Gewissen. Ahmed K. erklärte, der 26-Jährige habe ihm 500 Euro geschuldet und er habe ihn daher aufgefordert, gegen Erlass dieser Summe von Mohamed T. das ihm zustehende Geld einzufordern. Er habe weder einen Mordauftrag erteilt noch geahnt, dass sein Bekannter derart brutal vorgehen könnte.

Verräterischer Blutfleck
Dieser Verantwortung schenkten die Geschworenen keinen Glauben, zumal sich bei der ersten Befragung des Tunesiers durch die Polizei ein Blutfleck auf seiner Hose fand, das - wie sich bei einer kriminaltechnischen Untersuchung herausstellte - vom Opfer stammte. Demgegenüber ließen sich die Laienrichter von den Angaben des Mitangeklagten überzeugen, der versicherte, er sei zwar mit Ahmed T. in die Linzer Straße gefahren, habe dann an einer Bushaltestelle aber auf einen Freund gewartet. Von der Hammer-Attacke habe er weder gewusst noch diese mitbekommen.

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