Sex-Vorwürfe

Assange darf vorerst nicht ausgeliefert werden

Digital
05.12.2011 16:03
WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens Berufung einlegen. Damit kann der 40-Jährige vorerst nicht ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe gegen zwei Frauen ermittelt wird.
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.