Zu den Normen zählen eine erforderliche CE-Kennzeichnung sowie eine deutsche Beschreibung, die zwingend auf den Produkten angeführt werden muss, wie Dieter Wurzer, Gremialgeschäftsführer des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Oberösterreich, beschrieb.
Erhöhte Unfallgefahr bei Ware mit fehlender CE-Kennzeichnung
Zudem sei auch das heimische Produkthaftungsgesetz zu beachten, wonach Hersteller und Vertreiber in die Verantwortung genommen werden. "Bei ausländischer Ware, sollte es zu Unfällen kommen, bleibt man zumeist im Regen stehen", so Wurzer. Eine erhöhte Unfallgefahr der ausländischen Ware bestehe vor allem bei fehlenden CE-Kennzeichnungen. Europäische Normen würden dadurch missachtet und es fehle an entsprechenden Qualitätskontrollen.
Bloße Weitergabe an Jüngere ist strafbar
Seit dem Vorjahr gilt in Österreich das neue Pyrotechnik-Gesetz. Seitdem werden Feuerwerkskörper in Kategorien von F1 bis F4 eingeteilt, wobei nur die beiden ersten Klassen für einfache Hobby-Feuerwerker interessant sind.
Zudem gab es eine Senkung in der Altersgrenze. Feuerwerke der Gruppe F2 dürfen jetzt auch schon ab 16 Jahren verwendet werden. Zuvor lag die Altersgrenze bei 18 Jahren. Die Füllmenge an Explosivstoffen in den Feuerwerken hat sich dagegen in der F2-Kategorie erhöht, verglichen mit den vorangegangenen Einteilungen. Andererseits ist jetzt die bloße Weitergabe an Jüngere schon strafbar und wird mit Geldstrafen bis zu 3.600 Euro geahndet. Bisher war nur der Verkauf an Minderjährige für eine entsprechende Strafe ausschlaggebend.
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