Berufungsprozess
Julia Timoschenko scheitert mit Anträgen
In der Anhörung teilten Timoschenkos Anwälte, dass die 51-Jährige außerhalb des Gefängnisses operiert werden müsse. Was ihr fehlt, gaben sie nicht bekannt. Nach Angaben ihrer Tochter leide Timoschenko an einem Bandscheibenvorfall. Zudem habe sie laut ihren Anwälten Herzprobleme und könne nicht gehen.
Die Behörden hatten in der vergangenen Woche nach medizinischen Untersuchungen erklärt, dass Timoschenko an keiner schweren Krankheit leide und deshalb in ihrer Zelle bleiben könne. Am Dienstag war sie dann jedoch auf die Krankenstation des Gefängnisses verlegt worden.
EU beharrt auf Aufhebung des Urteils
Das Europäische Parlament in Straßburg forderte indessen in einer Resolution, dass Timoschenko nicht wegen ihrer umstrittenen siebenjährigen Haftstrafe von der Parlamentswahl 2012 in der Ukraine ausgeschlossen werden dürfe. Andernfalls dürfe die EU das geplante Assoziierungsabkommen mit der Ex-Sowjetrepublik nicht abschließen. Bedingung dafür sei, dass das Urteil aufgehoben werde. Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch, Timoschenkos innenpolitischer Rivale, hatte sich gegen jede Einmischung verwahrt.
Erstinstanzlich zu sieben Jahren Haft verurteilt
Timoschenko war im Oktober in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Sie wurde in dem Verfahren für schuldig befunden, ihrem Land beim Abschluss von Gasverträgen mit Russland Schaden in Millionenhöhe zugefügt zu haben. Timoschenko sieht sich hingegen als Opfer eines politischen Komplotts und ging in Berufung. Das Urteil stieß international auf Kritik.
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