Er habe sich vielmehr "kundig machen müssen", wie die Gesetzeslage nach dem Studiengebühren-Urteil des Verfassungsgerichtshofs aussehen werde, betonte Töchterle. "Ich habe weder dieses Gesetz gemacht noch bin ich der Verfassungsgerichtshof, der Teile aufgehoben hat. Ich bin derjenige, der sich jetzt der Situation stellen muss", betonte der ÖVP-Politiker.
Das Urteil der Höchstrichter mache nämlich die im Jahr 2008 von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene Studiengebühren-Abschaffung zu einem "Torso". Laut dem Gutachten des Wiener Juristen Heinz Mayer können die Universitäten ab 1. März 2012 - mit Ablauf der vom VfGH gesetzten Frist zur Reparatur des Gesetzes - im Rahmen ihrer Autonomie wieder Studiengebühren einheben.
Töchterle: Bedenken der SPÖ berücksichtigt
Töchterle habe das Gutachten in Auftrag gegeben, weil die SPÖ es "kategorisch abgelehnt" habe, seinem Modell zur Neuregelung der Studiengebühren "überhaupt einmal ihr Ohr zu leihen", betonte der Minister. Dabei habe er sich intensiv bemüht, die Bedenken der SPÖ, Studiengebühren könnten sozial selektiv sein, auszuräumen. "Viel sozialer können Studiengebühren nicht sein", so Töchterle. Sein Modell sieht Studiengebühren von höchstens 500 Euro im Semester und soziale Begleitmaßnahmen vor.
SPÖ lehnt Gebühren ab, Faymann rechnet aber mit Einigung
Unterrichtsministerin Claudia Schmied erklärte am Mittwoch vor dem Ministerrat aber erneut, dass es mit der SPÖ Studiengebühren "sicher nicht" geben werde. Auch Bundeskanzler Werner Faymann sagte nach dem Ministerrat, inhaltlich lehne er Studiengebühren weiter klar ab. "Mein Standpunkt ist bekannt." Dennoch rechne er ebenso wie Vizekanzler Michael Spindelegger mit einer raschen Einigung. Bis Februar erwartet er eine Lösung.
Weiters betonte er, dass die Rechtsmeinungen seines Wissens nach davon ausgehen, dass es in Sachen Gebühreneinhebung keine Autonomie der Universitäten gebe. Die Rechtslage werde weiter geprüft, auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.
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