Bei einem Feuer zu Hause können nicht nur Gegenstände völlig zerstört werden, abgesetzte Partikel können jahrelang krankheitserregend sein. Die Versicherung will nicht zahlen, eine Wiener Anwältin klagt jetzt deswegen.
Nicht immer muss gleich das ganze Zuhause abbrennen. Ein Küchenbrand, ein kleines Feuer reicht meist für ein traumatisches und schreckliches Erlebnis. Gefolgt von viel nervenaufreibender Arbeit - mit der Versicherung. Aber was, wenn diese nicht ausreichend kooperiert?
Davon berichtet Anwältin Liane Hirschbrich. Die jetzt so weit geht, dass sie die Allianz Versicherung beim Wiener Handelsgericht klagt. 2021 kam es in ihrer Wohnung zu einem Brand - ein Schock, wie sie berichtet. Vor allem über den Schaden von mehr als 100.000 Euro. Die Allianz will ihr aber trotz einer Versicherungssumme von 135.000 Euro nur einen Bruchteil davon zahlen - und zwar 30.000 Euro.
Können krebserregende Stoffe gereinigt werden?
Im Wesentlichen wird nun vor Gericht darüber gestritten, was in der Wohnung der Anwältin gereinigt werden kann und was ersetzt werden muss. Und da gehen die Meinungen stark auseinander: Während die Allianz Versicherung Kleidung und andere Textilien, Oberflächen und Elektrogeräte putzen lassen will, ist das für Hirschbrich keine Option. Die Gegenstände müssten ersetzt werden.
Nach einem Wohnungsbrand können krebserregende Schadstoffe zurückbleiben. Die Versicherung muss hier Aufklärung leisten und Verantwortung übernehmen.
Anwältin Hirschbrich
Der Grund: Feuerkrebs! Durch den kleinsten Brand können sich in Böden, Wänden und Einrichtung krebserregende Substanzen absetzen. „Diese Schadstoffe sind schwer messbar, aber mit der Reinigung alleine ist es nicht getan“, bestätigt Brandschutz-Sachverständiger Martin Swoboda. Bei Elektrogeräten könne es durch Verrußung außerdem zu einem Kurzschluss kommen.
Die Gesundheitsschäden sind ein schleichender Prozess. Die Problematik, die wir hier haben, ist, dass das in Österreich sehr locker gesehen wird.
Gutachter Martin Swoboda
Handelsgericht Wien muss entscheiden
Diese Vorgehensweise scheint eine österreichische Besonderheit zu sein. Die Deutsche Schadenshilfe bestätigt auf Anfrage, dass die Allianz im Nachbarland Gegenstände aus Brandwohnungen bzw. -häusern in der Regel ersetzt. Das Handelsgericht Wien wird nun entscheiden müssen, ob das auch für Anwältin Liane Hirschbrich der Fall sein wird.
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