Kartellverdacht

EU ermittelt: Gaspreis-Razzia bei der OMV

Österreich
27.09.2011 20:49
Die EU-Kommission hat wegen des Verdachts illegaler Gaspreis-Absprachen am Dienstag eine Razzia bei der OMV durchgeführt. Auch die Büros anderer Unternehmen in Mittel- und Osteuropa wurden durchsucht, so die Kommission. Die EU vermutet, dass Märkte aufgeteilt, Konkurrenten am Markteintritt gehindert und Preise abgesprochen wurden. Die OMV bestätigte die Razzia inzwischen.

Laut EU hätten die betroffenen Konzerne womöglich gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen oder hätten Informationen über die Verstöße von anderen Unternehmen zurückgehalten. Einer Aussendung der OMV zufolge wurden auch andere - nicht genannte - österreichische Unternehmen durchsucht. Auf Anfrage hieß es von der EVN, das eigene Unternehmen sei von den Ermittlungen nicht betroffen. "Wir kooperieren selbstverständlich mit den Behörden und unterstützen diese bei ihren Nachprüfungen", hieß es im OMV-Statement weiter. Inhaltlich wollte man sich vorläufig nicht weiter zu dem Vorgehen äußern.

Aus Deutschland räumten die Energiekonzerne E.ON und RWE ein, von der Untersuchung betroffen zu sein, letzterer durch eine tschechische Tochterfirma. Auch der Berliner Sitz des russischen Gaslieferanten Gazprom soll betroffen sein. Ein RWE-Sprecher erklärte, dass es "eine Nachprüfung zum Vorwurf von wettbewerbswidrigen Klauseln von Gaslieferverträgen von Gazprom" gegeben habe.

Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes droht
"Gazprom hat nichts zu verbergen und sieht den Untersuchungen gelassen entgegen", sagte der Sprecher der deutschen Tochter des russischen Energiekonzerns, Burkhard Woelki. Gazprom ist der größte Gaslieferant Europas und scherte sich in der Vergangenheit wenig um EU-Recht. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission nur mit Mühe verhindern können, dass ein Liefervertrag mit Polen gegen die Binnenmarkt-Vorschriften der EU verstieß.

"Die EU-Kommission befürchtet, dass die Unternehmen unfaire Wettbewerbspraktiken anwenden", so ein Sprecher in Brüssel. Falls die Wettbewerbshüter ein förmliches Kartellverfahren eröffnen sollten, drohen den beteiligten Unternehmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes.

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