Korruptionsaffären

Peter Hochegger elf Stunden lang einvernommen

Österreich
27.09.2011 14:55
Peter Hochegger, einer der Beschuldigten in der Telekom- und in der Buwog-Affäre, ist am Montag elf Stunden lang von der Staatsanwaltschaft Wien einvernommen worden. Ob sich der Lobbyist kooperativ zeigte oder ob bald eine zweite Befragung ansteht, wollte die Staatsanwaltschaft am Dienstag nicht bekannt geben.

Hochegger soll eine führende Rolle bei dubiosen Zahlungen der Telekom und in der Kursmanipulations-Affäre spielen. Der teilstaatliche Telekom-Konzern hatte neun Millionen Euro an den Lobbyisten überwiesen, für die bei einer internen Revision keine Gegenleistungen gefunden werden konnten.

Auch im Fall der vermeintlichen Kursmanipulation, bei der im Jahr 2004 der Aktienkurs des Unternehmens hochgetrieben wurde, um 100 Telekom-Managern insgesamt neun Millionen Euro Boni aus einem Optionsprogramm zu sichern, soll Hochegger eine wichtige Rolle gespielt haben. Das Millionenhonorar für den Broker Johannes Wanovits soll über eine Energie-Studie für Hochegger verschleiert worden sein.

Im Zentrum der Buwog-Affäre
Hochegger steht auch im Zentrum der Buwog-Affäre. Gegen ihn, den Ex-FPÖ-Politiker und Lobbyisten Walter Meischberger, den Immobilienmakler Ernst Karl Plech und gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird in der Causa ermittelt. Der Verdacht, dass die Provision in Höhe von fast zehn Millionen Euro von der siegreichen Immofinanz an Hochegger und Meischberger für Information bezahlt wurde, die durch Amtsmissbrauch erlangt wurde, wird von den Beschuldigten zurückgewiesen.

Auch Mensdorff-Pouilly befragt
In der vergangenen Woche war bereits der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly acht Stunden lang von Staatsanwälten und Korruptionsermittlern einvernommen worden. Er soll im Zusammenhang mit der Blaulichtfunk-Vergabe Provisionen von der Telekom (1,1 Millionen Euro) und von Motorola (zwei Millionen) erhalten haben. Mensdorff-Pouilly bestreitet, dass es sich dabei um Schmiergeld gehandelt hat. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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